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Ordentliche Hauptversammlung Ureg26 Sept 2025 German Company Register, Germany

Text

AER Kooperation AG

Bielefeld

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre der AER Kooperation AG, Sitz Bielefeld, werden hiermit zu der am

Montag, den 27. Oktober 2025 um 11:00 Uhr

virtuell stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AER Kooperation AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des Konzernlageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 17.549.827,88 € wie folgt zu verwenden:

Zur Verteilung an die Vorzugsaktionäre:

Dividendenvorzug: 10% des Nennwertes je Aktie = 50.000,00 €
Einmalige Superdividende in Höhe von 0,40 € je Aktie = 200.000,00 €
Gesamtausschüttung: 250.000,00 €
Gewinnvortrag des verbleibenden Betrages in Höhe von 17.299.827,88 € auf neue Rechnung.

Als Tag der Auszahlung wird der 28. Tag nach der Durchführung der Hauptversammlung 2025 bestimmt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

5.

Vergütung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die in der Hauptversammlung vom 17.07.2018 beschlossene Vergütung nebst Sitzungsgelder für den Aufsichtsrat aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates um 15% anzuheben.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Jahr 2025 die folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen:

DELTA AUDIT GMBH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Sitz Mainz

7.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Das Aufsichtsratsmitglied Anna Maria Miller hat mit Wirkung zum 30.06.2025 ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Somit bedarf es der Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgende Person für die Zeit bis zum Rest der Amtszeit des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 25.09.2024 gewählten Aufsichtsrats mit folgender Person nachzubestellen:

Herr Dr. Bernd Schröder, Münster, Geschäftsführer

8.

Satzungsänderung

Der Vorstand schlägt vor, die Satzung wie nachfolgend ausgeführt zu ändern.

a) Firma, Sitz

§ 1 (1) und (2) der Satzung wird geändert und hat mit Wirkung ab dem 01.01.2026 folgenden Wortlaut:

 

„(1) Die Firma der Gesellschaft lautet: AER Touristik AG.

 

(2) Der Sitz der Gesellschaft ist Reutlingen.“

b) Gegenstand des Unternehmens

§ 2 der Satzung wird geändert und hat mit Wirkung ab dem 01.01.2026 folgenden Wortlaut:

 

„(1) Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Übernahme der Stellung einer Holdinggesellschaft. Insbesondere ist die Gesellschaft alleiniger Gesellschafter der AER Kooperation GmbH mit Sitz in Bielefeld, welche Dienstleistungen und Betreuungsleistungen aller Art zur Sicherung und Erhaltung positiver wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen für Reiseunternehmen für Mitglieder des Vereins AER - Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen mit Sitz in Bielefeld (Vereinsregister AG Bielefeld VR 2572) erbringt.

 

(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, verbundene Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen, die Verwaltung und Koordination dieser Beteiligungen zu übernehmen sowie Dienstleistungen für verbundene Unternehmen zu erbringen, insbesondere in den Bereichen Unternehmensführung, Verwaltung, Finanzierung, Rechnungswesen, Controlling, Marketing, Personalwesen, Informationstechnologie und Recht.

 

(3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Bank- und erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörden erbracht werden.“

c) Grundkapital

§ 4 (8) der Satzung wird geändert und hat künftig folgenden Wortlaut:

 

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals um bis zu € 500.000,00 insgesamt durch Ausgabe von bis zu Stück 250.000 Stammaktien und von bis zu Stück 250.000 neuer Vorzugsaktien ohne Stimmrecht - die Aktien lauten auf den Namen und sind vinkuliert - gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen. Diese Ermächtigung gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister.“

d) Anpassung der Regelung zum Aufsichtsrat

§ 6 (2) der Satzung wird angepasst und hat künftig folgenden Wortlaut:

 

„Die Aufsichtsratsmitglieder werden längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitgliedes erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes.“

e) Virtuelle Hauptversammlung

§ 7 (1) der Satzung wird geändert und hat künftig folgenden Wortlaut:

 

„Die Hauptversammlung kann nach Ermessen des Vorstands ganz oder teilweise ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung, sondern in Form einer virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des § 118a AktG abgehalten werden. Die Ermächtigung gilt für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister.“

Unterlagen:

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie auf der Internetseite

https://aerport.aer.coop/pages/hauptversammlung
 

liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht des Vorstands sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns gem. § 170 Abs. 2 AktG zur Einsicht der Aktionäre aus.

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens vor Beitritt in die virtuelle Hauptversammlung schriftlich oder elektronisch via E-Mail unter hv@aer.coop vorgelegt werden.

Wichtige Sonderregelung virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand macht mit Zustimmung des Aufsichtsrates von seinem satzungsgemäßen Recht Gebrauch, die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist Berlin.

Die Hauptversammlung wird mit Bild und Ton übertragen. Die Zugangsdaten für die Übertragung werden allen Aktionären rechtzeitig vor der Hauptversammlung auf

https://aerport.aer.coop/pages/hauptversammlung

zugänglich gemacht. Den Aktionären wird im Wege der elektronischen Kommunikation die Stimmrechtsausübung, die Antrags-, sowie die Auskunftsrechte ermöglicht. Den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären wird in der Versammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation gewährt; hierfür ist die von der Gesellschaft angebotene Form der Videokommunikation zu verwenden. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Die Aktionäre haben das Recht, vor der Versammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung via E-Mail an hv@aer.coop einzureichen. Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung einzureichen.

Die Aktionäre werden gebeten, Fragen an die Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten vorab bis 20.10.2025 per E-Mail an hv@aer.coop einzureichen. Das Recht, Fragen im Wege der Videokommunikation im Rahmen der Generaldebatte in der Hauptversammlung zu stellen, wird hierdurch nicht eingeschränkt.

 

Bielefeld, im September 2025

AER KOOPERATION AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: AER Kooperation AG, Bielefeld, Germany.

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