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Aufsichtsrat Ureg28 Jul 2011 German Company Register, Germany
Text
Volksbank Lüneburger Heide eGRathausstraße 52, 21423 Winsen/LuheBekanntmachungDer Vorstand weist darauf hin, dass nach der Verschmelzung der Volksbank Nordheide eG mit der Volksbank Lüneburger Heide eG der Aufsichtsrat nicht nach den gesetzlichen Vorschriften besetzt ist. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 DrittelbG haben die Arbeitnehmer in einer Genossenschaft mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat nach Maßgabe des DrittelbG. Der Vorstand weist darauf hin, dass der Aufsichtsrat nach den Vorschriften des DrittelbG zusammengesetzt wird, wenn nicht die Antragsberechtigten innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das Landgericht Lüneburg anrufen. Antragsberechtigt sind
Nach der Verschmelzung hat die Volksbank Lüneburger Heide eG mehr als 500 Arbeitnehmer. Nach § 1 DrittelbG haben die Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat muss zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen. Mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer müssen als Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sein. Anzuwendende Vorschriften: § 1 Abs. 1 Nr. 5 DrittelbG i.V.m. §§ 96 Abs. 2 und 3 97 bis 99 AktG, § 4 DrittelbG.
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Volksbank Lüneburger Heide eG, Winsen (Luhe), Germany.
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