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Einladung zur Hauptversammlung 2011 Ureg20 May 2011 German Company Register, Germany

Text

aleo solar Aktiengesellschaft

Prenzlau

- ISIN DE000A0JM634 -
WKN A0JM63
  

Einladung zur Hauptversammlung 2011
  

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am Mittwoch, den 29. Juni 2011, um 10:00 Uhr

in das
Unnamed street ??, 28209 Bremen, Germany
, ein.
  
  

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der aleo solar AG zum 31. Dezember 2010, des gebilligten Kon-
zernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts für die aleo solar AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt; einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen ist.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes der aleo solar AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

"Der im festgestellten Jahresabschluss der aleo solar AG zum 31. Dezember 2010 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 25.923.935,41 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen."

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

"Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt."

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

"Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010 wird für den Zeitraum ihrer jeweiligen Amtszeit Entlastung erteilt."

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

"Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2011 bestellt."
  

II.

Vorlagen

Ab der Einberufung der Hauptversammlung stehen im Internet unter der Adresse http://www.aleo-solar.de/hauptversammlung.html die nachfolgend genannten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der aleo solar AG ausliegen werden, zum Abruf bereit:

der festgestellte Jahresabschluss nebst Lagebericht der aleo solar AG zum 31. Dezember 2010,

der gebilligte Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2010,

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010,

der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB,

der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.
  

III.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden gemäß § 17 Abs. 1 und 2 der Satzung diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der aleo solar AG eingetragen sind und die sich bis Mittwoch, den 22. Juni 2011, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform angemeldet haben. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen:

 

aleo solar AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax Nr.: +49 (0) 89 21 027 288
E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de

Auf elektronischem Weg ist darüber hinaus eine Anmeldung online auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.aleo-solar.de/hauptversammlung.html) möglich.

Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung werden nach Ablauf der Anmeldefrist zur Hauptversammlung bis zum Schluss der Hauptversammlung, d.h. in der Zeit vom 23. Juni 2011 (00:00 MESZ), bis einschließlich dem 29. Juni 2011 mit Abschluss der Hauptversammlung, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht mit einem ausreichenden, die Umschreibung ermöglichenden zeitlichen Vorlauf vor dem 23. Juni 2011 bei der Gesellschaft eingehen, können daher Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben. In diesen Fällen verbleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

Über die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts werden den Aktionären oder deren ordnungsgemäß ausgewiesenen Vertretern Eintrittskarten ausgestellt und übersandt.

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin frei verfügen.
  

IV.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen (§ 134 Abs. 3 S. 1 AktG). Auch in diesem Fall sind eine frist- und formgerechte Anmeldung und darüber hinaus die Eintragung im Aktienregister entsprechend dem vorstehenden Abschnitt "III. Teilnahmebedingungen" erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Abs. 3 S. 2 AktG).

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die Aktionäre können hierfür das Vollmachtsformular verwenden, welches sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung auf der Rückseite der Eintrittskarte erhalten. Auch über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.aleo-solar.de/hauptversammlung.html ist ein Vollmachtsformular abrufbar. Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft können die Aktionäre die oben unter Abschnitt "III. Teilnahmebedingungen" angegebene Anmeldeadresse verwenden. Das Gleiche gilt für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Unabhängig davon kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden oder durch persönliches Erscheinen auf der Hauptversammlung erfolgen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG und die von den vorgenannten Stellen gemachten Vorgaben. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer gleichgestellten Person oder Institution rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als zusätzlichen Service ferner an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind bezüglich aller Tagesordnungspunkte Weisungen zu erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Weisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit Enthaltung gestimmt werden wird. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Das Frage- und Rederecht werden die Stimmrechtsvertreter nicht ausüben. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und für die Erteilung der Weisungen das entsprechende über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.aleo-solar.de/hauptversammlung.html abrufbare elektronische Formular zu verwenden. Aktionäre, die hiervon keinen Gebrauch machen wollen, werden gebeten, die mit der Einladung zur Hauptversammlung versandten Vollmachts- und Weisungsformulare zu verwenden. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind per Post, per Telefax oder per E-Mail an die oben unter Abschnitt "III. Teilnahmebedingungen" angegebene Anmeldeadresse zu senden. Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmacht und Weisungen.
  

V.

Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

Nachstehend unterrichten wir unsere Aktionäre über bestimmte, ihnen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zustehende Rechte. Ergänzende Erläuterungen dazu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.aleo-solar.de/hauptversammlung.html.
  

Verlangen nach Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)

 

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht EUR 651.520 oder 651.520 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können in gleicher Weise wie gem. § 122 Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens am Sonntag, 29. Mai 2011, 24:00 Uhr MESZ in schriftlicher Form (§ 126 BGB) unter folgender Adresse zugegangen sein:

aleo solar AG
Hauptversammlung
Osterstraße 15
26122 Oldenburg

Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zu diesem Tag gehalten haben (vgl. § 142 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 122 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 1 AktG).
  

Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen der Verwaltung und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)

 

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen (§ 126 Abs. 1 AktG) oder selbst Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu unterbreiten (§ 127 AktG). Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, daher spätestens am Dienstag, 14. Juni 2011, 24:00 Uhr MESZ zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite http://www.aleo-solar.de/hauptversammlung.html zugänglich gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 S. 3 AktG). Gegenanträge nebst Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen zu übersenden:

1.

Postadresse:

aleo solar AG
Hauptversammlung
Osterstraße 15
26122 Oldenburg

2.

Telefaxadresse:

+49 (0) 441 21 988 690

3.

E-Mail-Adresse:

Invest@aleo-solar.de

Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige form- und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.

Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung oder eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten bzw. Abschlussprüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
  

Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG)

 

Jedem Aktionär ist nach § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 S. 2 und S. 4 AktG).

Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher aufgeführten Voraussetzungen verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung jeweils durchgängig zugänglich ist.
  

VI.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG (Ergänzungsverlangen), § 126 Abs. 1, § 127 AktG (Gegenanträge), § 131 Abs. 1 AktG (Auskunftsrecht) finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.aleo-solar.de/hauptversammlung.html. Auch die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung finden sich auf der vorgenannten Internetseite der Gesellschaft. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.
  

VII.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der aleo solar AG EUR 13.030.400,00 und ist in 13.030.400 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt, die 13.030.400 Stimmen gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
  

VIII.

Mitteilungsversand nach § 125 AktG

Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 i. V. m. § 128 Abs. 1 AktG sowie nach § 125 Abs. 2 AktG werden auch in Papierform übermittelt.

 

Prenzlau, im Mai 2011

aleo solar AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: AS Abwicklung und Solar-Service GmbH, Gerlingen, Germany.

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