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Einladung zur virtuellen ordentlichen Gesellschafterversammlung Ureg21 Mar 2023 German Company Register, Germany

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alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG Hamburg Einladung zur virtuellen ordentlichen Gesellschafterversammlung der alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG, Hamburg am 3. Mai 2023 Hiermit lädt die alstria office REIT-AG als geschäftsführende Kommanditistin gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG in der Fassung vom 8. Juni 2022 ( Gesellschaftsvertrag) (alstria office REIT-AG nachfolgend Geschäftsführende Kommanditistin) die Gesellschafter der alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG ( Gesellschaft) ein zur ordentlichen Gesellschafterversammlung am Mittwoch, den 3. Mai 2023, 10:00 Uhr (MESZ) Die Gesellschafterversammlung wird aufgrund einer von der Geschäftsführenden Kommanditistin gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags getroffenen Entscheidung als virtuelle Gesellschafterversammlung ohne physische Präsenz der Gesellschafter oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Komplementärin, der Geschäftsführenden Kommanditistin sowie der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfinden. Die virtuelle Gesellschafterversammlung wird für die Gesellschafter der alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG vollständig in Bild und Ton im Internet unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung übertragen. Einzelheiten finden sich im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt "Teilnahme an der virtuellen Gesellschafterversammlung, Ausübung des Stimmrechts und weitere Rechte der Gesellschafter" unter Ziffer 2 "Virtuelle Gesellschafterversammlung und Gesellschafterportal". Der Ort der Gesellschafterversammlung, an dem sich der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, die Komplementärin, die Geschäftsführende Kommanditistin sowie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft befinden, ist der Sitz der
Gesellschaft, Steinstraße 7, 20095 Hamburg
. Eine physische Präsenz der Gesellschafter oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Komplementärin, der Geschäftsführenden Kommanditistin sowie der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Gesellschafterversammlung ist ausgeschlossen. Tagesordnung der Gesellschafterversammlung 1. Feststellung des Jahresabschlusses der alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2022 Am 21. März 2023 haben die Komplementärin und die Geschäftsführende Kommanditistin den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde auf freiwilliger Basis von Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 lit. a) des Gesellschaftsvertrags beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die Geschäftsführende Kommanditistin schlägt vor, den Jahresabschluss der alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022, bestehend aus der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, festzustellen. Der Jahresabschluss der alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 kann im Internet unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung eingesehen werden. 2. Umbuchung von Guthaben vom Rücklagenkonto I auf die Verrechnungskonten der Gesellschafter Die Geschäftsführende Kommanditistin schlägt vor, von dem Guthaben auf dem Rücklagenkonto I einen Betrag in Höhe von EUR 37.156.568,40 auf die Verrechnungskonten der Gesellschafter umzubuchen. Auf Grundlage des derzeitigen Festkapitals entspricht die Umbuchung von insgesamt EUR 37.156.568,40 auf die Verrechnungskonten der Gesellschafter einer Umbuchung von EUR 0,21 je volle EUR 1,00 eines Festkapitalanteils. Jede volle EUR 1,00 eines Festkapitalanteils entsprechen einer Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ehemaligen DO Deutsche Office AG von EUR 1,00 im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels. 3. Entlastung der Geschäftsführenden Kommanditistin sowie der Komplementärin und ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter für das Geschäftsjahr 2022 Die Geschäftsführende Kommanditistin schlägt vor, der Geschäftsführenden Kommanditistin sowie der Komplementärin und ihrer jeweiligen im Geschäftsjahr 2022 amtierenden gesetzlichen Vertreter für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Teilnahme an der virtuellen Gesellschafterversammlung, Ausübung des Stimmrechts und weitere Rechte der Gesellschafter 1. Teilnahmeberechtigung Kommanditisten, die im Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung in der Gesellschafterliste oder im Handelsregister der Gesellschaft namentlich eingetragen sind, sind gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Ehemalige Aktionäre der DO Deutsche Office AG bzw. ihre Rechtsnachfolger, die nicht in der Gesellschafterliste oder im Handelsregister eingetragen sind, sind zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts nur berechtigt, sofern sie der Komplementärin oder der Geschäftsführenden Kommanditistin (nachfolgend: Geschäftsführung) unter der folgenden Adresse nachweisen, dass und in welchem Umfang sie oder ihre Rechtsvorgänger zum Zeitpunkt des Formwechsels am 9. Dezember 2016 Aktien an der DO Deutsche Office AG hielten: alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG - Geschäftsführung - c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: alstria-GV2023@computershare.de Der Nachweis muss der Geschäftsführung gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags spätestens am siebten Tag vor der Gesellschafterversammlung ( Nachweisstichtag), d.h. spätestens bis zum Ablauf des Mittwochs, 26. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse zugehen. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB). Im Falle der Erbfolge ist der Nachweis durch Erbschein zu erbringen. Zudem ist zu erklären, dass eine zwischenzeitliche Veräußerung der Festkommanditanteile und ein Ausscheiden aus der Gesellschaft gegen Barabfindung gemäß § 207 UmwG nicht erfolgt ist. Ein Formular für den Nachweis und die Erklärung steht im Internet unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung zur Verfügung und kann über die E-Mail-Adresse GV2023@alstria-prime-portfolio.de angefordert werden. 2. Virtuelle Gesellschafterversammlung und Gesellschafterportal Die Gesellschafterversammlung findet aufgrund der Entscheidung der Geschäftsführenden Kommanditistin gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags als virtuelle Gesellschafterversammlung statt. Eine physische Präsenz der Gesellschafter oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Komplementärin, der Geschäftsführenden Kommanditistin sowie der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Gesellschafterversammlung ist ausgeschlossen. Die Gesellschafter und ihre Bevollmächtigten können die gesamte virtuelle Gesellschafterversammlung live per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Hierzu steht am Tag der Gesellschafterversammlung ab 10:00 Uhr (MESZ) im passwortgeschützten internetbasierten Gesellschafterversammlungs- und Abstimmsystem ( Gesellschafterportal) ein Webcast zur Verfügung. Die Gesellschafter und ihre Bevollmächtigten erreichen das Gesellschafterportal über den Link " Zugang zum Gesellschafterportal" auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung Die Gesellschaft beabsichtigt, das Gesellschafterportal ab dem 17. April 2023 zu öffnen. Für den Zugang zum Gesellschafterportal sind personalisierte Zugangsdaten erforderlich. Kommanditisten, die gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung berechtigt sind und an der Gesellschafterversammlung teilnehmen möchten, werden zur Vereinfachung des organisatorischen Ablaufs der Gesellschafterversammlung gebeten, der Geschäftsführung ihre Teilnahmeabsicht unter Angabe einer E-Mail-Adresse rechtzeitig, möglichst bis zum Ablauf des Mittwochs, 26. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), mitzuteilen. Die Mitteilung kann postalisch oder per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG - Geschäftsführung - c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: alstria-GV2023@computershare.de Im Falle einer Mitteilung nach Ablauf des 26. April 2023 bitten wir, diese aus Zeitgründen ausschließlich per E-Mail an alstria-GV2023@computershare.de zu richten und unter Angabe einer E-Mail-Adresse, damit die Zugangsdaten zum Gesellschafterportal den Gesellschafter rechtzeitig erreichen. Die Mitteilung ermöglicht uns die individuelle Versendung der personalisierten Zugangsdaten für die Teilnahme an der virtuellen Gesellschafterversammlung. Ohne die personalisierten Zugangsdaten ist eine Nutzung des Gesellschafterportals nicht möglich. Wir bemühen uns, die personalisierten Zugangsdaten innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Mitteilung zu versenden. Bei Nutzung des Gesellschafterportals während der Dauer der virtuellen Gesellschafterversammlung am 3. Mai 2023 sind die Gesellschafter bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Gesellschafterversammlung zugeschaltet. Die Gesellschaft kann keine Gewähr für einen technisch ungestörten Verlauf der Übertragung im Internet und den Empfang bei jedem ordnungsgemäß angemeldeten Gesellschafter oder dessen Bevollmächtigten übernehmen. 3. Videokommunikation Gesellschafter bzw. ihre Bevollmächtigten, die ihren Redebeitrag (einschließlich etwaiger Anträge oder Auskunftsverlangen) anmelden wollen, benötigen für die Zuschaltung ihres Redebeitrags entweder ein nicht-mobiles Endgerät (z.B. PC) oder ein mobiles Endgerät (z.B. Notebook, Laptop, Tablet). Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Als Browser werden Google Chrome, Mozilla Firefox und Microsoft Edge empfohlen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Gesellschafter bzw. ihre Bevollmächtigten, die sich für ihren Redebeitrag angemeldet haben, werden eine E-Mail mit einem Link erhalten, über den sie in die Gesellschafterversammlung geschaltet werden und ihren Redebeitrag abgeben können. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen dem Gesellschafter bzw. dem Bevollmächtigten und der Gesellschaft in der Gesellschafterversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. 4. Ausübung des Stimmrechts Die zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung berechtigten Gesellschafter bzw. ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl im Vorfeld der Gesellschafterversammlung sowie während der Gesellschafterversammlung ausüben. Die Abgabe der Stimmen erfolgt elektronisch und ist lediglich über das Gesellschafterportal der Gesellschaft unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung möglich, und zwar bis zum 3. Mai 2023 bis zu dem vom Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Stimmabgabe über das Gesellschafterportal auch geändert oder widerrufen werden. Für den Zugang zum Gesellschafterportal beachten Sie bitte die obigen Hinweise unter Ziffer 2 "Virtuelle Gesellschafterversammlung und Gesellschafterportal". 5. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Vollmachtserteilung Kommanditisten, die gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung berechtigt sind, können sich in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 8 Abs. 6 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags i.V.m. § 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung muss bis zum Tag der Gesellschafterversammlung, d.h. 3. Mai 2023, bis zu dem von dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Gesellschafterversammlung elektronisch über das Gesellschafterportal unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung übermittelt werden. Für den Zugang zum Gesellschafterportal beachten Sie bitte die obigen Hinweise unter Ziffer 2 "Virtuelle Gesellschafterversammlung und Gesellschafterportal". Alternativ können Vollmachten unter Verwendung des von der Gesellschaft im Internet unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung zur Verfügung stehenden Vollmachtsformulars erteilt werden. Das Vollmachtsformular kann auch über die E-Mail-Adresse GV2023@alstria-prime-portfolio.de angefordert werden. Die ausgefüllten Formulare (sowie ein eventueller Widerruf bzw. die Erbringung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht) müssen in diesem Falle spätestens bis zum 2. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch oder per E-Mail an die Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt werden: alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG - Geschäftsführung - c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: alstria-GV2023@computershare.de Entsprechend erteilte Vollmachten können bis zum Tag der Gesellschafterversammlung, d.h. 3. Mai 2023, bis zu dem vom Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Gesellschafterversammlung auch elektronisch über das Gesellschafterportal geändert und widerrufen werden. Für den Zugang zum Gesellschafterportal beachten Sie bitte die obigen Hinweise unter Ziffer 2 "Virtuelle Gesellschafterversammlung und Gesellschafterportal". Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Als besonderen Service bieten wir den Gesellschaftern an, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts auf der Gesellschafterversammlung zu bevollmächtigen. In diesem Fall müssen mit der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf können bis zum Tag der Gesellschafterversammlung, d.h. 3. Mai 2023, bis zu dem von dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt elektronisch über das Gesellschafterportal unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung übermittelt werden. Für den Zugang zum Gesellschafterportal beachten Sie bitte die obigen Hinweise unter Ziffer 2 "Virtuelle Gesellschafterversammlung und Gesellschafterportal". 6. Ergänzungsverlangen (§ 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags) Kommanditisten, deren Festkapitalanteile zusammen 5% des Festkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die Geschäftsführung zu richten. Es muss der Geschäftsführung mindestens 24 Tage vor der Gesellschafterversammlung zugehen. Dabei ist der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen, d.h. das Verlangen muss der Geschäftsführung bis spätestens zum Samstag, 8. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich (§ 126 BGB) an folgende Adresse zu übermitteln: alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG - Geschäftsführung - Stichwort: Anträge zur Gesellschafterversammlung 2023
Steinstraße 7, 20095 Hamburg
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung veröffentlicht. 7. Gegenanträge (§ 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags) Jeder Kommanditist ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Geschäftsführung bekannt gemacht werden, müssen sie der Geschäftsführung mit Begründung mindestens 14 Tage vor der Gesellschafterversammlung zugehen. Dabei ist der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen, d.h. die Gegenanträge müssen der Geschäftsführung bis spätestens zum Dienstag, 18. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Etwaige Gegenanträge sind schriftlich (§ 126 BGB) an folgende Adresse zu übermitteln: alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG - Geschäftsführung - Stichwort: Anträge zur Gesellschafterversammlung 2023
Steinstraße 7, 20095 Hamburg
Vorbehaltlich § 9 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags i.V.m. § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden bekanntzumachende Gegenanträge von Kommanditisten einschließlich des Namens des Kommanditisten und der Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der Geschäftsführung hierzu im Internet unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung veröffentlicht. Ein bekanntzumachender Gegenantrag gilt als im Zeitpunkt der Bekanntmachung gestellt. Der Antrag muss in der Gesellschafterversammlung behandelt werden, sofern der Gesellschafter, der den Antrag gestellt hat, zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung berechtigt ist. Für die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung beachten Sie bitte die obigen Hinweise unter Ziffern 1 "Teilnahmeberechtigung" und 2 "Virtuelle Gesellschafterversammlung und Gesellschafterportal". Anträge können darüber hinaus auch während der Gesellschafterversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts, gestellt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise dazu unter Ziffer 10 "Rederecht". 8. Stellungnahmerecht Aufgrund des virtuellen Formats der Gesellschafterversammlung bieten wir den Kommanditisten, die gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung berechtigt sind, bzw. ihren Bevollmächtigten an, vor der Gesellschafterversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Gesellschafterversammlung, d.h. spätestens bis zum Donnerstag, 27. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Die Einreichung hat in Textform als pdf-Datei über das Gesellschafterportal der Gesellschaft unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Für den Zugang zum Gesellschafterportal beachten Sie bitte die obigen Hinweise unter Ziffer 2 "Virtuelle Gesellschafterversammlung und Gesellschafterportal". Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden bis spätestens vier Tage vor der Gesellschafterversammlung, d.h. spätestens bis zum Freitag, 28. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), im Internet unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung veröffentlicht. Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie nicht von einem Kommanditisten stammen, der gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung berechtigt ist, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält oder wenn der Kommanditist zu erkennen gibt, dass er an der Gesellschafterversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (vgl. § 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG). Bei der Zugänglichmachung von Stellungnahmen wird die Gesellschaft die Namen der Verfasser der Stellungnahmen nur dann offenlegen, wenn diese bei Übersendung der Stellungnahme ausdrücklich darum gebeten bzw. einer Offenlegung ausdrücklich zugestimmt haben. Anträge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung im Rahmen der als pdf-Datei eingereichten Stellungnahmen werden in der Gesellschafterversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich. 9. Auskunftsrecht (§ 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags i.V.m. § 131 AktG) Den Kommanditisten steht in den Angelegenheiten der Gesellschaft gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 des Gesellschaftsvertrags in der Gesellschafterversammlung ein Auskunftsrecht gegenüber der Geschäftsführung zu. Auf dieses Auskunftsrecht sowie die Voraussetzungen, unter denen eine Auskunft verweigert werden darf, findet § 131 AktG gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags entsprechende Anwendung. Demnach ist jedem Kommanditisten auf Verlangen in der Gesellschafterversammlung von der Geschäftsführung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht der Geschäftsführung erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Die Geschäftsführende Kommanditistin hat beschlossen, nicht von der Möglichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags i.V.m. § 131 Abs. 1a AktG Gebrauch zu machen, wonach vorgesehen werden kann, dass Fragen bereits vor der Gesellschafterversammlung einzureichen sind. Fragen werden daher ausschließlich in der Gesellschafterversammlung beantwortet. Es ist vorgesehen, dass der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung festlegen wird, dass das Auskunftsrecht in der Gesellschafterversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden darf, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (vgl. nächste Ziffer). Einzelheiten finden sich oben unter Ziffer 3 "Videokommunikation". § 13 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags i.V.m. § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Kommanditisten wegen seiner Eigenschaft als Kommanditist eine Auskunft außerhalb der Gesellschafterversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Kommanditisten bzw. dessen Bevollmächtigten auf dessen Verlangen in der Gesellschafterversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Elektronisch zur virtuellen Gesellschafterversammlung zugeschalteten Kommanditisten oder ihre Bevollmächtigten können über das Gesellschafterportal unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung während der Gesellschafterversammlung ihr Verlangen an die Gesellschaft übermitteln. Für den Zugang zum Gesellschafterportal beachten Sie bitte die obigen Hinweise unter Ziffer 2 "Virtuelle Gesellschafterversammlung und Gesellschafterportal". 10. Rederecht Kommanditisten bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zur Gesellschafterversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht im Wege der Videokommunikation (siehe hierzu oben die Ziffer 3 "Videokommunikation"). Eine entsprechende Bild- und Tonübertragung muss durch den Kommanditisten bzw. dem Bevollmächtigten gewährleistet werden. Ab Beginn der Gesellschafterversammlung können die Kommanditisten bzw. ihre Bevollmächtigten über das Gesellschafterportal der Gesellschaft unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung ihren Redebeitrag anmelden. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und ein Auskunftsverlangen stellen zu dürfen. Für den Zugang zum Gesellschafterportal beachten Sie bitte die obigen Hinweise unter Ziffer 2 "Virtuelle Gesellschafterversammlung und Gesellschafterportal". Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise unter Ziffer 3 "Videokommunikation". Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags ist der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung befugt, das Frage- und Rederecht des Kommanditisten zeitlich angemessen zu beschränken und zu Beginn der Gesellschafterversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den gesamten Verlauf der Gesellschafterversammlung, für den einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Frage- oder Redebeitrag festzusetzen. 11. Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung (§ 12 Abs. 7 lit. a des Gesellschaftsvertrags) Kommanditisten bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Gesellschafterversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widerspruch kann während der Dauer der Gesellschafterversammlung, d.h. ab Eröffnung der virtuellen Gesellschafterversammlung bis zu deren Schließung durch den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, über das Gesellschafterportal der Gesellschaft unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung erklärt werden. Für den Zugang zum Gesellschafterportal beachten Sie bitte die obigen Hinweise unter Ziffer 2 "Virtuelle Gesellschafterversammlung und Gesellschafterportal". Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise unter Ziffer 3 "Videokommunikation". 12. Aufnahme der Verweigerung in die Niederschrift Wird einem Kommanditisten bzw. dessen Bevollmächtigten eine Auskunft verweigert, so kann er verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift der Gesellschafterversammlung aufgenommen werden (vgl. § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags). Elektronisch zur virtuellen Gesellschafterversammlung zugeschaltete Kommanditisten bzw. ihre Bevollmächtigten können über das Gesellschafterportal der Gesellschaft unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung während der Gesellschafterversammlung ihr Verlangen an die Gesellschaft übermitteln. Für den Zugang zum Gesellschafterportal beachten Sie bitte die obigen Hinweise unter Ziffer 2 "Virtuelle Gesellschafterversammlung und Gesellschafterportal". Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise unter Ziffer 3 "Videokommunikation". Entnahmen zu Lasten des Verrechnungskontos eines Gesellschafters Gemäß § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags kann jeder Gesellschafter von seinem Verrechnungskonto Entnahmen bis zur Grenze des darauf vorhandenen positiven Saldos tätigen. Entnahmen zu Lasten des Verrechnungskontos sind einmal jährlich zum 30. September oder, wenn dieses Datum auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag in Hamburg fällt, am nächsten darauffolgenden Bankarbeitstag in Hamburg möglich. Eine Entnahme ist demnach in diesem Jahr zum Montag, 2. Oktober 2023, möglich. Die Entnahme ist mit einer Frist von einem Monat, d.h. spätestens bis zum Montag, 4. September 2023, 24:00 Uhr, durch den jeweiligen Gesellschafter gegenüber der Komplementärin schriftlich unter Angabe eines Kontos zur Gutschrift des Entnahmebetrags anzukündigen (vgl. § 14 Abs. 4 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags). Der Ankündigung bedarf es nicht, wenn der Gesellschafter die Komplementärin schriftlich beauftragt hat, den jeweils auf seinen Festkapitalanteil entfallenden, entnahmefähigen Gewinnanteil zum 30. September bzw. am darauffolgenden Bankarbeitstag in Hamburg auf ein von ihm angegebenes Konto zu überweisen (vgl. § 14 Abs. 4 Satz 3 des Gesellschaftsvertrags). Ein Formular für die Ankündigung der Entnahme bzw. den Auftrag der Überweisung gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 des Gesellschaftsvertrags steht im Internet unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung zur Verfügung und kann über die E-Mail-Adresse GV2023@alstria-prime-portfolio.de angefordert werden. Hinweise zum Datenschutz bei Anmeldung und/oder Teilnahme an der virtuellen Gesellschafterversammlung Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kommanditisten und ihrer Bevollmächtigten sowie Gäste, die sich für die Gesellschafterversammlung der alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG (" wir, uns, Gesellschaft") anmelden und/oder an dieser teilnehmen ( Versammlungsteilnehmer) ist uns sehr wichtig. Nachfolgend finden Versammlungsteilnehmer Informationen zu der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Gesellschafterversammlung. 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (" DSGVO") ist: alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG Steinstraße 7, 20095 Hamburg E-Mail: info@alstria-prime-portfolio.de Telefon: +49 (0)40 226 341 300 Versammlungsteilnehmer können sich bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz gerne direkt an dataprotection@alstria.de oder unter den anderen oben genannten Kontaktdaten an uns wenden. 2. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Gesellschafterversammlung werden folgende Kategorien personenbezogener Daten der Kommanditisten verarbeitet: • Vor- und Nachname • Geburtsdatum • Kontaktdaten (z.B. Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse und Telefonnummer) • Daten bezogen auf den Kommanditanteil (z.B. Betrag in EUR, ggf. ursprüngliche Anzahl von Aktien an der DO Deutsche Office AG) • Im Fall der Rechtsnachfolge die auf dem Nachweis über die Rechtsnachfolge (z.B. Erbschein) enthaltenen Daten (z.B. Name und Anschrift des Erblassers, Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten der Erben, Erbquote) • Versammlungsbezogene Daten (z.B. Zugangsdaten zum Gesellschafterportal) • Teilnahmeverhaltensbezogene Daten (z.B. Anmeldung zur Gesellschafterversammlung, Abstimmungsverhalten und ggf. Informationen und Inhalte zu Tagesordnungsergänzungsverlangen, Anträgen und Auskunftsverlangen, Redebeiträge, Stellungnahmen). Haben Kommanditisten einen Dritten zur Ausübung ihres Stimmrechts benannt, werden zusätzlich die personenbezogenen Daten des Bevollmächtigten (insbesondere dessen Vor- und Nachname sowie dessen Wohnort und Kontaktdaten und die Höhe des vertretenen Kommanditanteils) verarbeitet. Wir bitten die Kommanditisten, die Bevollmächtigten ausdrücklich darauf hinzuweisen und den Bevollmächtigten diese Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen. Wenn sich Versammlungsteilnehmer im Gesellschafterportal registrieren, werden weitere personenbezogene Daten verarbeitet. Wir bitten die gesonderte Datenschutzerklärung im Gesellschafterportal zu beachten. 3. Für welche Zwecke werden personenbezogene Daten verarbeitet und auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Datenverarbeitung? Personenbezogene Daten werden verwendet, um die Anmeldung und Teilnahme der Versammlungsteilnehmer (z.B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Kommanditisten die Ausübung ihrer Rechte (z.B. Redebeitrag und Stimmabgabe) im Rahmen der Gesellschafterversammlung (einschließlich der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises von Vollmachten) zu ermöglichen. Gemäß § 8 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags ist über den Verlauf der Gesellschafterversammlung und die gefassten Beschlüsse ein schriftliches Protokoll zu fertigen, das Ort und Tag der Gesellschafterversammlung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung sowie die gefassten Beschlüsse wiedergibt. Vor diesem Hintergrund wird in der Gesellschafterversammlung ein Teilnehmerverzeichnis der elektronisch zugeschalteten oder vertretenen Kommanditisten und der Bevollmächtigten von Kommanditisten mit Angabe ihres Namens und Wohnorts sowie der Höhe des vertretenen Kommanditanteils aufgestellt. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten der Versammlungsteilnehmer ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie beispielsweise registerrechtlicher Vorgaben sowie handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Gesellschafterversammlung basiert auf der Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des Gesellschaftsvertrags, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Erfüllung unseres berechtigten Interesses, die Vorgaben des Gesellschaftsvertrags einzuhalten, die effiziente und digitale Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Gesellschafterversammlung, der technische Betrieb des Gesellschafterportals, Statistiken / Analysen (sofern diese personenbezogene durchgeführt werden) und die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Wenn ein Versammlungsteilnehmer eine Frage gestellt hat bzw. einen Redebeitrag vornehmen möchte und der Nennung seines Namens ausdrücklich zugestimmt hat, wird die Nennung des Namens aufgrund der Einwilligung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO erfolgen. Die Nennung des Namens erfolgt nur, wenn die Einwilligung nicht zuvor widerrufen wurde. 4. Welche Empfänger erhalten personenbezogene Daten? Die Daten der Versammlungsteilnehmer werden von Mitarbeitern der Geschäftsführenden Kommanditistin verarbeitet, soweit diese mit der Organisation der Gesellschafterversammlung befasst sind. Daneben bedienen wir uns zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Gesellschafterversammlung unterschiedlicher externer Dienstleister (Gesellschafterversammlungs- und Investor Relations Dienstleister, wie zum Beispiel die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, die mit der technischen Abwicklung der virtuellen Gesellschafterversammlung betraut ist, und Berater), die ihren Sitz in dem Europäischen Wirtschaftsraum ( EWR) haben oder die Voraussetzungen der Vorschriften des Kapitel 5 DSGVO zur Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer erfüllen. Verlangt ein Kommanditist, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, wird die Gesellschaft diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Kommanditisten bei Vorliegen der im Gesellschaftsvertrag beschriebenen Voraussetzungen auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt machen (vgl. § 9 des Gesellschaftsvertrags). Gleichfalls wird die Gesellschaft Gegenanträge von Kommanditisten bei Vorliegen der im Gesellschaftsvertrag beschriebenen Voraussetzungen unter Angabe des Namens des Kommanditisten auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen, d.h. veröffentlichen (vgl. im Einzelnen auch die vorstehende Erläuterung zu den Rechten der Kommanditisten). Bei der Zugänglichmachung von Stellungnahmen wird die Gesellschaft die Namen der Verfasser der Stellungnahmen nur dann offenlegen, wenn diese bei Übersendung der Stellungnahme ausdrücklich darum gebeten bzw. einer Offenlegung ausdrücklich zugestimmt haben. Die Daten des Teilnehmerverzeichnisses können von anderen Versammlungsteilnehmern während der Versammlung eingesehen werden. Zudem wird das Teilnehmerverzeichnis als Teil der Niederschrift an Gesellschafter versendet, die eine Abschrift der Niederschrift verlangen (§ 8 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags). Darüber hinaus übermitteln wir ggf. personenbezogene Daten der Versammlungsteilnehmer an Behörden, die die Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten (z.B. an Aufsichtsbehörden aufgrund gesetzlicher Vorschriften), Gerichte, Schiedsgerichte oder Rechtsberater. Eine Übermittlung in das außereuropäische Ausland (d.h. außerhalb des EWR) ist nicht beabsichtigt. 5. Aus welchen Quellen stammen die Daten? Soweit personenbezogene Daten von den Versammlungsteilnehmern im Rahmen der Anmeldung zur Gesellschafterversammlung angegeben wurden, erhalten wir bzw. die von uns beauftragten Dienstleister die personenbezogenen Daten direkt von den Versammlungsteilnehmern selbst. Im Falle der Bevollmächtigung erhalten wir die personenbezogenen Daten des Bevollmächtigten von dem Versammlungsteilnehmer. 6. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten? Die Gesellschaft muss personenbezogene Daten der Versammlungsteilnehmer verarbeiten, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Gesellschafterversammlung zu ermöglichen. Stellt ein Versammlungsteilnehmer seine personenbezogenen Daten nicht bereit, kann ihm die Ausübung der gesellschafterversammlungsbezogenen Rechte ggf. nicht ermöglicht werden. 7. Wie lange werden die Daten gespeichert? Grundsätzlich werden personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, soweit uns nicht gesetzliche oder europarechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten (z.B. im Handelsgesetzbuch (HGB), in der Abgabenordnung (AO)) zu einer weiteren Speicherung verpflichten. Für die im Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungen erfassten Daten beträgt die Aufbewahrungsdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Weitere Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich aus dem HGB und der AO, nach denen die Aufbewahrungsdauer bis zu zehn Jahre betragen kann. 8. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall/Profiling statt? Rein automatisierte Entscheidungsverfahren gemäß Art. 22 DSGVO oder ein Profiling werden nicht eingesetzt. 9. Welche Rechte haben die Betroffenen? Versammlungsteilnehmer können sich jederzeit mit einer formlosen Mitteilung an dataprotection@alstria.de wenden, um ihre Rechte gemäß DSGVO auszuüben. Sofern jeweils die Voraussetzungen nach dem anwendbaren Recht vorliegen, haben Versammlungsteilnehmer das Recht auf: • Auskunft über die zu der betroffenen Person gespeicherten Daten sowie Erhalt einer Kopie der verarbeiteten Daten nach Maßgabe des Art. 15 DSGVO • Berichtigung unrichtiger sowie Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, Art. 16 DSGVO • Löschung personenbezogener Daten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere, sofern diese nicht länger zur Erfüllung der oben benannten Zwecke benötigt werden, Art. 17 DSGVO • Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, Art. 18 DSGVO • Widerruf der Einwilligung, Art. 7 Abs. 3 DSGVO (z.B. durch E-Mail an dataprotection@alstria.de) • Recht auf Datenübertragbarkeit von Daten, die auf der Grundlage Ihrer Einwilligung oder eines Vertrages mit Ihnen automatisiert verarbeitet werden, Art. 20 DSGVO • Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, Art. 21 DSGVO • Einreichung einer Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde nach Wahl des Betroffenen (z.B. bei der für die Gesellschaft zuständigen Datenschutzbehörde: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Ungenannte Str. ??, 20459 Hamburg, Germany, Tel.: (040) 428 54 - 4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de), Art. 77 DSGVO Sonstige Hinweise Die Einladung zur Gesellschafterversammlung sowie weitere Dokumente, insbesondere der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und etwaige Anträge von Kommanditisten, stehen alsbald nach der Einberufung der Gesellschafterversammlung bzw. nach Zugang bei der Gesellschaft im Internet unter www.alstria-prime-portfolio.de → Gesellschafterversammlung zur Verfügung. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung wurde im Bundesanzeiger vom 21. März 2023 bekannt gemacht. Ohne dass dies eine Voraussetzung für die Wirksamkeit oder die Rechtmäßigkeit der Einberufung der Gesellschafterversammlung ist, werden gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags die in der Gesellschafterliste der Gesellschaft oder im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten zusätzlich durch die Komplementärin mit einer Frist von zwei Wochen per E-Mail unter der der Komplementärin zuletzt mitgeteilten E-Mail-Adresse und unter Mitteilung der Tagesordnung zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung eingeladen. Hamburg, im März 2023 alstria office REIT-AG Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG, Hamburg, Germany.

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