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Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung Ureg20 Nov 2017 German Company Register, Germany
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KNAUF INTERFER SEEssenHinweis auf bevorstehende VerschmelzungEs ist beabsichtigt, die Delta-Stahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Barsinghausen als übertragende Gesellschaft auf die KNAUF INTERFER SE mit dem Sitz in Essen als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der Delta-Stahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Hand der übernehmenden KNAUF INTERFER SE befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden SE gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG, Art. 9 Abs. 1 lit. c) sublit. iii), 10 SE-VO nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach §§ 62 Abs. 2 i. V. m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) sublit. iii), 10 SE-VO hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringen Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 S. 2 UmwG i. V. m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) sublit. iii), 10 SE-VO).
KNAUF INTERFER SE mit dem Sitz in Essen Der Vorstand |
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