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Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 Aktiengesetz über die Errichtung eines Aufsichtsrats Ureg10 Aug 2015 German Company Register, Germany
Text
SMS GmbHDüsseldorfBekanntmachung nach § 97 Abs. 1 Aktiengesetz über die Errichtung eines AufsichtsratsDie Geschäftsführung gibt bekannt, dass nach ihrer Auffassung bei der SMS GmbH ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat zu bilden ist. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung der Geschäftsführung nach §§ 1, 5, 7 Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG) zusammen-zusetzen, also aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
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