Gothaer Versicherungsbank VVaG
Köln
Einladung zur Versammlung der Mitgliedervertretung
Freitag, 15. Juni 2007, 9:30 Uhr
in unserem Hause, Arnoldiplatz 1,
50969 Köln
Tagesordnung
TOP 1
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2006, des Lageberichtes sowie des Berichts des Aufsichtsrates |
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| a) |
Bericht zur Lage des Unternehmens und des Konzerns |
| b) |
Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses 2006 und des Konzernabschlusses (IFRS) 2006 |
| c) |
Bericht des Aufsichtsrates |
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TOP 2
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Verwendung des Bilanzgewinns |
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TOP 3
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Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat |
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TOP 4
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Wahlen |
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| a) |
Mitgliedervertretung |
| b) |
Präsidium |
| c) |
Wahlausschuss |
| d) |
Beauftragter für die Anliegen der Mitglieder |
| e) |
Aufsichtsrat |
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TOP 5
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Genehmigung Allgemeiner Versicherungsbedingungen |
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TOP 6
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Bericht des Beauftragten für die Anliegen der Mitglieder |
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TOP 7
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Neue Produkte des Gothaer Konzerns |
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TOP 8
Zu diesen Tagesordnungspunkten werden folgende Vorschläge zur Beschlussfassung gemacht:
TOP 2
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Verwendung des Bilanzgewinns |
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Der Jahresüberschuss beträgt 56.000.000,00 Euro. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus 2005 in Höhe von 57.204,80 Euro hat die Mitgliedervertretung über einen Bilanzgewinn von 56.057.204,80 Euro zu beschließen. |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 56.000.000,00 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen und 57.204,80 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. |
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TOP 3
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Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006 zu erteilen. |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006 zu erteilen. |
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TOP 4
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Wahlen |
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Aufsichtsrat und Vorstand sowie der Wahlausschuss der Mitglieder-vertretung schlagen gem. § 6 der Satzung vor, von den 12 Mitgliedervertretern, deren Amtszeit mit Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung am 15.06.2007 abläuft, 11 Mitglieder-vertreter für die satzungsmäßige Dauer wieder in die Mitgliedervertretung zu wählen. |
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Es wird vorgeschlagen,
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Helmut Berg |
| • |
Dr. Walter A. Blum |
| • |
Werner Dacol |
| • |
Gerhard Groß |
| • |
Bernhard Hennecke |
| • |
Dr. Ing. Hans-Herbert Klein |
| • |
Peter Ködderitzsch |
| • |
Aribert Lieske |
| • |
Hans Mauel |
| • |
Dr. Roland Reistenbach und |
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Dr. Jochim Zimmermann |
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gemäß § 6 der Satzung für die satzungsmäßige Dauer (sechs Jahre) wieder in die Mitgliedervertretung zu wählen. |
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Ein Mitgliedervertreter wird nicht zur Wiederwahl vorgeschlagen. |
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Aufsichtsrat und Vorstand sowie der Wahlausschuss der Mitgliedervertretung schlagen vor, |
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| • |
Dr. Martin Willich |
| • |
Konrad Kraft |
| • |
Gesine Rades |
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gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 4 der Satzung für die Dauer von drei Jahren wieder in das Präsidium zu wählen. |
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Die Mitgliedervertreter |
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Dr. Walter A. Blum |
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Eberhard Pamberg |
| • |
Dr. Angelika Prehn |
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Prof. Dr. Jürgen Vocke |
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deren Amtszeit im Wahlausschuss mit Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung abläuft sind gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung (Karenzzeit) nicht wieder wählbar. |
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Die Satzung sieht vor, dass dem Wahlausschuss mindestens fünf gekorene Mitglieder angehören müssen. Es sind daher mindestens drei Mitgliedervertreter nach § 7 Abs. 6 der Satzung für die Dauer von drei Jahren neu in den Wahlausschuss zu wählen. |
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Aufsichtsrat und Vorstand sowie der Wahlausschuss der Mitglieder-vertretung schlagen vor, drei Mitgliedervertreter neu in den Wahlausschuss zu wählen. |
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Es wird vorgeschlagen, |
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| • |
Prof. Dr. Helmut Cox |
| • |
Eckhard Netzmann |
| • |
Dr. Peter Nagel |
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gem. § 7 Abs. 6 der Satzung für die Dauer von drei Jahren neu in den Wahlausschuss zu wählen. |
| d) |
Beauftragter für die Anliegen der Mitglieder |
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Aufsichtsrat und Vorstand sowie der Wahlausschuss der Mitgliedervertretung schlagen vor, Herrn |
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nach § 4 Abs. 3 der Satzung für die Dauer von drei Jahren wieder zum Beauftragten für die Anliegen der Mitglieder zu bestellen. |
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Die Amtszeiten der Mitglieder des Aufsichtsrates enden mit Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung am 15.06.2007. |
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Ein Mitglied scheidet wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Aufsichtsrat aus. |
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Der Aufsichtsrat und der Wahlausschuss der Mitgliedervertretung schlagen gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung vor, die Herren |
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Dr. Roland Schulz
ehemaliger geschäftsführender Gesellschafter,
Düsseldorf |
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Dr. Manfred Scholz
Vorstandsvorsitzender des Bildungswerkes der
Bayerischen Wirtschaft e. V.,München |
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Jürgen Wolfgang Kirchhoff
Diplom-Ingenieur,
Geschäftsführender Gesellschafter und COO
der Kirchhoff Automotive GmbH & Co.,
Iserlohn |
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Dr. Heiko Lange
Vorstandsmitglied Lufthansa i.R.,
Bad Soden |
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Eberhard Pothmann
Generalbevollmächtigter,
Mitglied der Unternehmensleitung der
Firmengruppe Vorwerk & Co. KG,
Düsseldorf |
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wieder und Herrn |
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Carl Graf von Hardenberg
Aufsichtsratsvorsitzender
der Hardenberg-Wilthen AG,
Nörten-Hardenberg |
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neu bis zum Schluss der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. |
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Die Mitgliedervertreterversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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TOP 5
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Genehmigung Allgemeiner Versicherungsbedingungen |
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Aufsichtsrat und Vorstand beantragen die Genehmigung Allgemeiner Versicherungsbedingungen durch die Mitgliedervertretung. Die zur Beschlussfassung vorgesehenen Bedingungen werden allen Mitgliedvertretern als Sitzungsunterlage rechtzeitig übersandt. |
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Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2006, der Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2006 sowie die unter TOP 5 zur Genehmigung stehenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen liegen in den Geschäftsräumen der Gothaer Versicherungsbank VVaG,
Unnamed street ??, 50969 Köln, Germany
, zur Einsichtnahme aus.
Auf Verlangen erhält jedes Mitglied unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Mitgliedervertreterversammlung ausliegen werden.
Teilnahme- und stimmberechtigt sind die Mitgliedervertreter unbeschadet der Rechte der übrigen Vereinsmitglieder gemäß § 8 der Satzung.
Köln, im Mai 2007
Der Vorstand
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