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Einladung zur Versammlung der Mitgliedervertretung Ureg15 May 2007 German Company Register, Germany

Text

Gothaer Versicherungsbank VVaG

Köln

Einladung zur Versammlung der Mitgliedervertretung
Freitag, 15. Juni 2007, 9:30 Uhr
in unserem Hause, Arnoldiplatz 1,
50969 Köln

Tagesordnung

 

TOP 1

  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2006, des Lageberichtes sowie des Berichts des Aufsichtsrates
 
a) Bericht zur Lage des Unternehmens und des Konzerns
b) Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses 2006 und des Konzernabschlusses (IFRS) 2006
c) Bericht des Aufsichtsrates
 

TOP 2

  Verwendung des Bilanzgewinns  
 

TOP 3

  Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat 
 

TOP 4

  Wahlen  
 
a) Mitgliedervertretung
b) Präsidium
c) Wahlausschuss
d) Beauftragter für die Anliegen der Mitglieder
e) Aufsichtsrat
 

TOP 5

  Genehmigung Allgemeiner Versicherungsbedingungen
 

TOP 6

  Bericht des Beauftragten für die Anliegen der Mitglieder
 

TOP 7

  Neue Produkte des Gothaer Konzerns 
 

TOP 8 

  Sonstiges
 

Zu diesen Tagesordnungspunkten werden folgende Vorschläge zur Beschlussfassung gemacht:

TOP 2

  Verwendung des Bilanzgewinns
  Der Jahresüberschuss beträgt 56.000.000,00 Euro. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus 2005 in Höhe von 57.204,80 Euro hat die Mitgliedervertretung über einen Bilanzgewinn von 56.057.204,80 Euro zu beschließen.
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 56.000.000,00 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen und 57.204,80 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
 

TOP 3

  Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006 zu erteilen.
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006 zu erteilen.
 

TOP 4

  Wahlen
 
a) Mitgliedervertretung
  Aufsichtsrat und Vorstand sowie der Wahlausschuss der Mitglieder-vertretung schlagen gem. § 6 der Satzung vor, von den 12 Mitgliedervertretern, deren Amtszeit mit Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung am 15.06.2007 abläuft, 11 Mitglieder-vertreter für die satzungsmäßige Dauer wieder in die Mitgliedervertretung zu wählen.
  Es wird vorgeschlagen,
Helmut Berg  
Dr. Walter A. Blum  
Werner Dacol  
Gerhard Groß  
Bernhard Hennecke  
Dr. Ing. Hans-Herbert Klein 
Peter Ködderitzsch  
Aribert Lieske  
Hans Mauel  
Dr. Roland Reistenbach und
Dr. Jochim Zimmermann
  gemäß § 6 der Satzung für die satzungsmäßige Dauer (sechs Jahre) wieder in die Mitgliedervertretung zu wählen.
  Ein Mitgliedervertreter wird nicht zur Wiederwahl vorgeschlagen.
b) Präsidium
  Aufsichtsrat und Vorstand sowie der Wahlausschuss der Mitgliedervertretung schlagen vor,
 
Dr. Martin Willich   
Konrad Kraft   
Gesine Rades  
  gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 4 der Satzung für die Dauer von drei Jahren wieder in das Präsidium zu wählen.
c) Wahlausschuss
  Die Mitgliedervertreter
 
Dr. Walter A. Blum
Eberhard Pamberg
Dr. Angelika Prehn
Prof. Dr. Jürgen Vocke
  deren Amtszeit im Wahlausschuss mit Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung abläuft sind gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung (Karenzzeit) nicht wieder wählbar.
  Die Satzung sieht vor, dass dem Wahlausschuss mindestens fünf gekorene Mitglieder angehören müssen. Es sind daher mindestens drei Mitgliedervertreter nach § 7 Abs. 6 der Satzung  für die Dauer von drei Jahren neu in den Wahlausschuss zu wählen.
  Aufsichtsrat und Vorstand sowie der Wahlausschuss der Mitglieder-vertretung schlagen vor, drei Mitgliedervertreter neu in den Wahlausschuss zu wählen.
  Es wird vorgeschlagen,
 
Prof. Dr. Helmut Cox
Eckhard Netzmann
Dr. Peter Nagel
  gem. § 7 Abs. 6 der Satzung für die Dauer von drei Jahren neu in den Wahlausschuss zu wählen.
d) Beauftragter für die Anliegen der Mitglieder
  Aufsichtsrat und Vorstand sowie der Wahlausschuss der Mitgliedervertretung schlagen vor, Herrn
 
Albrecht Wendenburg
  nach § 4 Abs. 3 der Satzung für die Dauer von drei Jahren wieder zum Beauftragten für die Anliegen der Mitglieder zu bestellen.
e) Aufsichtsrat
  Die Amtszeiten der Mitglieder des Aufsichtsrates enden mit Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung am 15.06.2007.
  Ein Mitglied scheidet wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Aufsichtsrat aus.
  Der Aufsichtsrat und der Wahlausschuss der Mitgliedervertretung schlagen gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung vor, die Herren
 
Dr. Roland Schulz
ehemaliger geschäftsführender Gesellschafter,
Düsseldorf
Dr. Manfred Scholz 
Vorstandsvorsitzender des Bildungswerkes der
Bayerischen Wirtschaft e. V.,München 
Jürgen Wolfgang Kirchhoff 
Diplom-Ingenieur,
Geschäftsführender Gesellschafter und COO
der Kirchhoff Automotive GmbH & Co.,
Iserlohn
Dr. Heiko Lange 
Vorstandsmitglied Lufthansa i.R.,
Bad Soden
Eberhard Pothmann
Generalbevollmächtigter,
Mitglied der Unternehmensleitung der
Firmengruppe Vorwerk & Co. KG,
Düsseldorf
  wieder und Herrn
 
Carl Graf von Hardenberg
Aufsichtsratsvorsitzender
der Hardenberg-Wilthen AG,
Nörten-Hardenberg
  neu bis zum Schluss der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
  Die Mitgliedervertreterversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
 

TOP 5

  Genehmigung Allgemeiner Versicherungsbedingungen
  Aufsichtsrat und Vorstand beantragen die Genehmigung Allgemeiner Versicherungsbedingungen durch die Mitgliedervertretung. Die zur Beschlussfassung vorgesehenen Bedingungen werden allen Mitgliedvertretern als Sitzungsunterlage rechtzeitig übersandt.
 

Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2006, der Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2006 sowie die unter TOP 5 zur Genehmigung stehenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen liegen in den Geschäftsräumen der Gothaer Versicherungsbank VVaG,

Unnamed street ??, 50969 Köln, Germany
, zur Einsichtnahme aus.

Auf Verlangen erhält jedes Mitglied unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Mitgliedervertreterversammlung ausliegen werden.

Teilnahme- und stimmberechtigt sind die Mitgliedervertreter unbeschadet der Rechte der übrigen Vereinsmitglieder gemäß § 8 der Satzung.

 

Köln, im Mai 2007

Der Vorstand



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