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Ordentliche Hauptversammlung Ureg17 Jan 2025 German Company Register, Germany
Text
Energieversorgung Offenbach AktiengesellschaftOffenbach am Main
Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen für die ordentliche Hauptversammlung der Energieversorgung Offenbach AG am Dienstag, den 25. Februar 2025, um 14.00 Uhr
Zu Punkt 1.2: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung:
Zu Punkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zu Punkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zu Punkt 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Zu Punkt 5: Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
Begründung: Herr Roland Walter hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 20. Oktober 2024 niedergelegt. Herr Peter Freier hat sein Mandat als Ersatzmitglied für Herrn Roland Walter im Aufsichtsrat der Energieversorgung Offenbach AG ebenfalls mit Wirkung zum 20. Oktober 2024 niedergelegt. Herr Dr. Müller hat bzw. wird sein Mandat mit Wirkung zum 31. März 2025 niederlegen; ein Ersatzmitglied für Herrn Dr. Müller gibt es nicht. Die vorgenannten Niederlegungen machen eine Ergänzungswahl in der Hauptversammlung am 25. Februar 2025 zur Vervollständigung des Aufsichtsrats der Energieversorgung Offenbach AG erforderlich. Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so ist - falls kein Ersatzmitglied bestellt worden ist - nach § 11 Abs. 3 der Satzung in der nächsten Hauptversammlung eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Die Amtsdauer des neu gewählten Mitgliedes gilt für den Rest der Amtsdauer des Ausgeschiedenen, sofern die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt. Nach § 101 Abs. 3 AktG kann für ein Aufsichtsratsmitglied ein Ersatzmitglied bestellt werden, das Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. Das Ersatzmitglied kann nur gleichzeitig mit dem Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes. Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Energieversorgung Offenbach AG, Offenbach a. Main, Germany.
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