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Ordentliche Hauptversammlung Ureg17 Jan 2025 German Company Register, Germany

Text

Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft

Offenbach am Main


Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 25.02.2025, um 14:00 Uhr in die "Alte Schlosserei" (G5) der Energieversorgung Offenbach AG,

Andréstraße 71, 63067 Offenbach am Main
, eingeladen.

Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen für die ordentliche Hauptversammlung der Energieversorgung Offenbach AG am Dienstag, den 25. Februar 2025, um 14.00 Uhr

I.

Tagesordnung

1.

Jahresabschluss zum 30.09.2024 (Geschäftsjahr 01.10.2023 bis 30.09.2024)

1.1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum 30.09.2024

1.2

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

II.

Vorschläge zur Beschlussfassung:

Zu Punkt 1.2: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung:

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss von 27.011.866,42 € zzgl. des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 62.185,22 € wie folgt zu verwenden:

 
a.

Ausschüttung einer Dividende von 1,03 € pro dividendenberechtigter Aktie (18.512.694 Stückaktien), ergibt insgesamt 19.068.074,82 €

b.

Einstellung des verbleibenden Betrages in Höhe von 8.000.000,00 € in die anderen Gewinnrücklagen sowie die Einstellung des verbleibenden Betrages in Höhe von 5.976,82 € in den Gewinnvortrag

Zu Punkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Zu Punkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Zu Punkt 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.

Zu Punkt 5: Wahl zum Aufsichtsrat
Ergänzungswahl von Aufsichtsratsmitgliedern nebst Ersatzmitgliedern

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

a)

Herrn Rolf-Dieter Schmitz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in 63073 Offenbach am Main, mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung der Energieversorgung Offenbach AG am 25.02.2025 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Energieversorgung Offenbach AG zu wählen,

b)

Herrn Andreas Bruszynski, Rechtsanwalt, wohnhaft in 63071 Offenbach am Main, zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats der Energieversorgung Offenbach AG für Herrn Rolf-Dieter Schmitz zu wählen.

c)

Herrn Dr. Gabriël Clemens, zukünftiger Vorstandsvorsitzender MVV Energie AG, wohnhaft in 45481 Mülheim an der Ruhr, mit Wirkung zum 1. April 2025 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Energieversorgung Offenbach AG zu wählen,

d)

Herrn Alexander van Vulpen, Bereichsleiter Controlling der MVV Energie AG, wohnhaft in 40547 Düsseldorf, zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats der Energieversorgung Offenbach AG für Herrn Dr. Gabriël Clemens zu wählen.

Begründung:

Herr Roland Walter hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 20. Oktober 2024 niedergelegt.

Herr Peter Freier hat sein Mandat als Ersatzmitglied für Herrn Roland Walter im Aufsichtsrat der Energieversorgung Offenbach AG ebenfalls mit Wirkung zum 20. Oktober 2024 niedergelegt.

Herr Dr. Müller hat bzw. wird sein Mandat mit Wirkung zum 31. März 2025 niederlegen; ein Ersatzmitglied für Herrn Dr. Müller gibt es nicht.

Die vorgenannten Niederlegungen machen eine Ergänzungswahl in der Hauptversammlung am 25. Februar 2025 zur Vervollständigung des Aufsichtsrats der Energieversorgung Offenbach AG erforderlich.

Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so ist - falls kein Ersatzmitglied bestellt worden ist - nach § 11 Abs. 3 der Satzung in der nächsten Hauptversammlung eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Die Amtsdauer des neu gewählten Mitgliedes gilt für den Rest der Amtsdauer des Ausgeschiedenen, sofern die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt.

Nach § 101 Abs. 3 AktG kann für ein Aufsichtsratsmitglied ein Ersatzmitglied bestellt werden, das Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. Das Ersatzmitglied kann nur gleichzeitig mit dem Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes. Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

 

Offenbach am Main, den 17.01.2025


Energieversorgung Offenbach AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Energieversorgung Offenbach AG, Offenbach a. Main, Germany.

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