European Companies Search Engine
Aufsichtsrat Ureg30 Sept 2024 German Company Register, Germany
Text
Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbHSchwäbisch-HallAmtsgericht Stuttgart, HRB 571483Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 97 Abs. 1 AktGBei der Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH besteht derzeit kein Aufsichtsrat. Die Geschäftsführung der Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH ist der Ansicht, dass bei der Gesellschaft ein Aufsichtsrat nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) zu bilden ist, da bei der Gesellschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG nunmehr in der Regel mehr als 500, aber nicht mehr als 2000 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung der Geschäftsführung der Friedrich Müller Omnibus-unternehmen GmbH nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Nr. 3 und § 4 DrittelbG i.V.m. §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zu bilden und besteht aus drei Aufsichtsratsmitgliedern, zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und einem Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wird künftig nach diesen Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
|
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH, Schwäbisch Hall, Germany.
The visualizations for "Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH - Aufsichtsrat"
are provided by
North Data
and may be reused under the terms of the
Creative Commons CC-BY license.