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Registration · CxO (4) · ppa (34) · Capital: €1.09B · Convertible bonds · Seat: Wolfsburg · Legal form · Name: VOLKSWAGEN AG · Proxy policy · Company statute · Corporate Purpose Hrcdd29 Dec 2005 German Trade Register daily updates, Germany
Overview
Text
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 |
a) VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT b) Wolfsburg c) Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugen und Motoren aller Art, deren Zubehör sowie aller Anlagen, Maschinen, Werkzeuge und sonstigen technischen Erzeugnisse. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Zweck des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Sie kann dazu auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. |
1.089.352.243 ,20 EUR |
a) Die Vorstandsmitglieder vertreten die Gesellschaft jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. b) Vorstand: Dr. |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen S. |
a) Aktiengesellschaft Satzung vom 06.07.1960 zuletzt geändert am 21.04.2005 b) Aktiengesellschaft gemäß Umwandlungsbeschluss vom 06.07.1960 der Volkswagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Satzung ist am 06.07.1960 festgestellt. Der Vorstand ist durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 07.06.2001 ermächtigt worden, bis zum 06.06.2006 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt 130.000.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei einer Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von dem Bezugsrecht der Aktionärte können auch sich andernfalls ergebende Spitzenbeträge ausgenommen werden. Ebenso ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsbzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats . Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 16. April 2002 eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 39.700.000,00 EUR durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien sowie in Anpassung hieran die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 4 Absatz 8 beschlossen. Aufgrund der am 19. Juli 1997 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 69.024.403,96 EUR wurden im Jahr 2002 insgesamt 819.860 Stück neue Stammaktien ausgegeben an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen und hierdurch die Kapitalerhöhung in Höhe von 2.098.841,60 EUR durchgeführt. Das bedingte Kapital beträgt noch 66.925.562,36 EUR. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. April 2004 hat beschlossen, das bisherige genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung sowie das bisherige bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz 7 der Satzung aufzuheben und gleichzeitig ein neues genehmigtes Kapital unter entsprechender Neufassung des § 4 Abs. 4 der Satzung sowie ein neues bedingtes Kapital unter entsprechender Neufassung des § 4 Abs. 7 der Satzung zu schaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 21.04.2009 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats wahlweise durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 400.000.000, 00 EUR zu erhöhen . Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen sowie das Bezugsrecht für einen Betrag von bis zu insgesamt 100.000.000,00 EUR auszuschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG). Eben so ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsbzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Das Grundkapital ist um bis zu 100.000.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, - wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die den von der Volkswagen AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 21.04.2009 zu begebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsbzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder - wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Volkswagen AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 21.04.2009 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsbzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. |
a) 29.12.2005 Brutzer b) Satzung Blatt 62 Sonderband XXIII Tag der ersten Eintragung: 27.04.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.12.2005. |
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: VOLKSWAGEN AG, Wolfsburg, Germany.
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