VARTA Aktiengesellschaft
Ellwangen Jagst
Bekanntmachung des Vorstands der VARTA Aktiengesellschaft
über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- Durchführung eines Statusverfahrens gemäß § 97 Aktiengesetz ("AktG") -
Der Aufsichtsrat der VARTA Aktiengesellschaft mit Sitz in Ellwangen (Jagst), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059 (" Gesellschaft"), setzt sich derzeit ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen und besteht gemäß § 95 S. 2 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern.
Die Gesellschaft beschäftigt zusammen mit den ihr nach § 5 MitbestG zuzurechnenden Arbeitnehmern von Konzernunternehmen in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer.
Der Vorstand ist deshalb der Ansicht, dass der Aufsichtsrat derzeit nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.
Der Aufsichtsrat ist nach Ansicht des Vorstands vielmehr nach Maßgabe der §§ 95 S. 5, 96 Abs. 1 Fall 1, Abs. 2 S. 1, 101 Abs. 1 S. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 MitbestG zusammenzusetzen, also aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Gemäß § 7 Abs. 3 MitbestG in Verbindung mit § 96 Abs. 2 S. 1 AktG hat sich der Aufsichtsrat ferner zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammenzusetzen. Unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer müssen sich gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 MitbestG vier Arbeitnehmer, darunter gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 MitbestG ein leitender Angestellter, und zwei Vertreter von Gewerkschaften befinden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat nach den in dieser Bekanntmachung angegebenen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt wird, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
Ellwangen (Jagst), 7. Mai 2024
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
- Der Vorstand -
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