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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Aktiengesetz Ureg4 Jun 2009 German Company Register, Germany

Text

HELIOS Albert-Schweitzer-Klinik Northeim GmbH

Northeim

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Aktiengesetz

Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bei der HELIOS Albert-Schweitzer-Klinik Northeim GmbH ein Aufsichtsrat zu bilden ist. Der Aufsichtsrat ist nach der Auffassung der Geschäftsführung nach Maßgabe von
§ 96 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz zusammenzusetzen und muss zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen. Laut § 11 des Gesellschaftsvertrages der HELIOS Albert-Schweitzer-Klinik Northeim GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach
§ 98 Abs. 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98
Abs. 1 Aktiengesetz zuständige Gericht anrufen.

 

Northeim, den 04.06.2009

Die Geschäftsführung

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