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Bekanntmachung gemäß § 248a AktG Ureg21 May 2007 German Company Register, Germany

Text

Duisburg

ISIN DE 000 6780 000 - WKN 678 000

Bekanntmachung gemäß § 248a AktG


Die beim Landgericht Duisburg - 25 O 360/06 - durch verschiedene Aktionäre unserer Gesellschaft erhobene Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2006 ist zum Teil beendet: Angefochten war unter anderem der Beschluss zu TOP 10 über die Einziehung eigener Aktien, die die Gesellschaft erworben hatte. Da der Erwerb dieser Aktien unter einer auflösenden Bedingung stand und diese auflösende Bedingung eingetreten ist, hatte sich der Hauptversammlungsbeschluss erledigt. Alle Parteien haben deshalb die Anfechtungsklage, soweit sie gegen den Beschluss zu TOP 10 gerichtet war, übereinstimmend für erledigt erklärt. Das Landgericht Duisburg hat mit Urteil vom 2. Mai 2007 die Kosten in voller Höhe den Klägern auferlegt, weil die Klage unbegründet war und ohne die Erledigung abgewiesen worden wäre.

Mit dem Beschluss zu TOP 10 hatte sich auch das von der Gesellschaft eingeleitete Freigabeverfahren nach § 246a AktG erledigt. Insoweit haben ebenfalls alle Parteien übereinstimmende Erledigungserklärungen abgegeben. Das Landgericht Duisburg hat auch die Kosten des Freigabeverfahrens den Anfechtungsklägern auferlegt.

Darüber hinaus hat das Landgericht Duisburg mit dem Urteil vom 2. Mai 2007 die weiteren Anfechtungsklagen, die sich gegen die Beschlüsse zu TOP 2 (Gewinnverwendung) und TOP 11 (Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien) richteten, als unbegründet abgewiesen und die Kosten den Anfechtungsklägern auferlegt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Duisburg, im Mai 2007

Der Vorstand



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