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Bekanntmachung über die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG Ureg27 Dec 2017 German Company Register, Germany

Text

B. Braun Avitum Saxonia GmbH

Radeberg

Bekanntmachung über die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats
gemäß § 97 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG

1.

Die B. Braun Avitum Saxonia GmbH mit dem Sitz in Radeberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 10756 (nachfolgend " Gesellschaft"), verfügt bislang über keinen Aufsichtsrat.

2.

Die Gesellschaft beschäftigt in der Regel mehr als 500, jedoch weniger als 2.000 Arbeitnehmer, im Sinne des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG).

3.

Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung der Gesellschaft zur Folge, dass die Gesellschaft einen Aufsichtsrat nach den Bestimmungen des DrittelbG und den dort für anwendbar erklärten Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) zu bilden und zusammenzusetzen hat.

4.

Der zu bildende Aufsichtsrat ist nach Ansicht der Geschäftsführung nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 4 DrittelbG in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammenzusetzen. Somit ist ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats nach den Bestimmungen des DrittelbG durch die Arbeitnehmer zu wählen; die übrigen Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung bestellt.

5.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der neu zu bildende Aufsichtsrat nach den vorgenannten Vorschriften des DrittelbG und des AktG gebildet und zusammengesetzt wird, wenn nicht Antragsberechtigte (nach § 98 Abs. 2 S. 1 AktG) innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

6.

Diese Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in sämtlichen inländischen Betrieben der Gesellschaft veröffentlicht.


Radeberg, den 15.12.2017

B. Braun Avitum Saxonia GmbH

Bertram König
Geschäftsführer
ppa. Patric Karpowitz
Leiter Recht und Personal

 

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