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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg4 Mar 2008 German Company Register, Germany
Text
Q-SOFT Verwaltungs AGErfurtWKN: 617 594
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Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes der Q-SOFT Verwaltungs AG zum 30.09.2007 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006/2007 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006/2007 |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2006/2007 Entlastung zu erteilen. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006/2007 |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006/2007 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2006/2007 eine Vergütung von EUR 3.000,00 zu gewähren. Laut Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats die doppelte, der Stellvertreter die eineinhalbfache Vergütung. |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien |
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Die dem Vorstand durch die Hauptversammlung am 03. April 2007 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 02.10.2008 befristet und soll daher erneuert werden. Der Beschlussvorschlag regelt die Möglichkeiten der Gesellschaft sowohl im Hinblick auf die Modalitäten des Erwerbs der eigenen Aktien als auch im Hinblick auf ihre anschließende Verwendung. |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/2008 |
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision Jakobus & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Weilheim zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007/2008 zu bestellen. |
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Teilnahmebedingungen
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 746.666 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes am "record date" übermitteln:
Q-SOFT Verwaltungs AG
c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Fax: 0711/21 48-325
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 25. März 2008 (record date) beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 08. April 2008 zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen können. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können außerdem ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft bevollmächtigten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Gesellschaft hat Frau ?????? ????????? als Stimmrechtsvertreter benannt. Die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter sind schriftlich zu erteilen. Ein entsprechendes Weisungsformular kann bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich "Hauptversammlungen" zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 14. April 2008 (Posteingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:
Q-SOFT Verwaltungs AG
Investor Relations
Heinrich-Credner-Straße 5
99087 Erfurt
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind unter folgenden Erreichbarkeiten an die Gesellschaft zu richten: Q-SOFT Verwaltungs AG,
Erfurt, im Februar 2008
Q-SOFT Verwaltungs AG
Der Vorstand
Bericht des Vorstandes zu TOP 9 der Tagesordnung gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Der Gesetzgeber hat den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, eigene Aktien in begrenztem Umfang aufgrund einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung zu erwerben und auch wieder zu veräußern. Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll in allen Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können.
Die Ermächtigung soll der Q-SOFT Verwaltungs AG die Möglichkeit geben, bis zu 10 % des Grundkapitals zu gesetzlich zulässigen Zwecken zu erwerben. Die Gesellschaft soll durch die vorgeschlagene Ermächtigung in die Lage versetzt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese insbesondere als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen anbieten zu können. Die Globalisierung der Wirtschaft verlangt zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten.
Diesen genannten Zwecken trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Rechnung.
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen, Germany.
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