Frankfurt am Main
- ISIN DE 0005538607 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die mit Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 03.06.2013 für den 09. Juli 2013 einberufene ordentliche Hauptversammlung der DISKUS WERKE AG, Frankfurt am Main, wurde mit Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.06.2013 aufgehoben und auf einen neuen Termin verlegt. Die ordentliche Hauptversammlung der Diskus Werke AG, Frankfurt am Main, findet nun am Dienstag, den 27. August 2013, um 10.30 Uhr im
Unnamed street ??, 60325 Frankfurt a. Main, Germany
, statt. Hierzu laden wir unsere Aktionäre herzlich ein.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Diskus Werke AG zum 31. Dezember 2012, des Konzernlageberichts der Diskus Werke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Diskus Werke AG,
Unnamed street ??, 60327 Frankfurt a. Main, Germany
, eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Sie werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.920.655,57 wie folgt zu verwenden:
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Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,10 auf jede der gewinnanteilsberechtigten 9.677.413 Stückaktien: |
EUR 967.741,30
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Vortrag auf neue Rechnung: |
EUR 1.952.914,27 |
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Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt keine eignen Aktien. Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns eigene Aktien halten, vermindert sich der auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf eigene Aktien entfällt. Der Gewinnvortrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Dornbach GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Darmstadt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
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| 6. |
Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Das Mitglied des Aufsichtsrats Rolf Hartmann hat sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zur Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung 2013 am 27. August 2013 vorzeitig niedergelegt. Damit ist an seiner Stelle ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
| a. |
Herr Dr. Philipp Mohr, Investment Banker, wohnhaft in Oberursel, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.
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| 7. |
Änderung der Aufsichtsratsvergütung
Die in § 10 der Satzung bestimmte Aufsichtsratsvergütung ist im Verhältnis zu der Arbeit und Verantwortung des Aufsichtsrats nicht mehr angemessen. Sie soll dementsprechend erhöht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
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Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält je Geschäftsjahr (gegebenenfalls zeitanteilig) eine feste Vergütung von € 6.000,- und eine veränderliche Vergütung in Höhe von € 2.000,- je 1% Dividende, um die die ausgeschüttete Dividende 4% des Grundkapitals übersteigt. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und jeder seiner Stellvertreter das 1 ½-fache dieser Vergütung. Die feste Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar, die veränderliche Vergütung nach Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres. Zusätzlich werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats die in Ausübung ihres Amtes entstandenen Auslagen erstattet, zu denen auch eine anfallende Umsatzsteuer gehört.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (06. August 2013, 0:00 Uhr) beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des 20. August 2013 unter folgender Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
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Diskus Werke AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Fax: 069 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
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Stimmrechtsvertretung
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.
Anträge und Vorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an die
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Diskus Werke AG
Vorstandssekretariat
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt am Main
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Telefon: 069/240008-40
Telefax: 069/240008-49
E-Mail: info@diskus-werke.de
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