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Legal form: The Annual General Meetings of 02.07.2004 and 18.11.2004 approved the amendment of § 4 paras. 7 and 8 (re Hrcdd29 Nov 2004 German Trade Register daily updates, Germany
Text
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3 |
a) Die Hauptversammlungen vom 02.07.2004 und 18.11.2004 haben die Änderung des § 4 Abs. 7 u. 8 (betr. das genehmigte und bedingte Kapital) sowie Änderungen der §§ 3 (betr. Bekanntmachungen), 13 (Vergütung des Aufsichtsrates), 15 Abs. 1 (Anmeldung und Hinterlegung von Aktien), 19 (Jahresabschluss), 20 Abs. 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) u. die Streichung des § 21 (Salvatorische Klausel) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 02.07.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Namens-Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu 125.000,00 EUR zu erhöhen. Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zur Vermeidung von Spitzenbeträgen und/oder für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln zulässig. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen (Genehmigtes Kapital 2004/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.07.2004 um bis zu 125.000,00 EUR, eingeteilt in bis zu 125.000 neuen Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2004/I). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, als die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Wandel- und/oder Optionsgenussrechten, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstandes durch die Hauptversammlung vom 02.07.2004 in der Zeit vom 03.07.2004 bis zum 20.07.2009 begeben werden, von ihrem Recht auf Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals oder nach Auslauf der Optionsbzw. Wandelfristen anzupassen. |
a) 29.11.2004 Volk b) Beschlüsse Blatt 138 ff und 178 ff Sonderband II |
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: CURSOR Software AG, Gießen, Germany.
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