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Hauptversammlung Ureg8 Jul 2011 German Company Register, Germany

Text

CURSOR Software AG

Friedrich-List-Str. 31, 35398 Gießen

- WKN 542 950 -

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 23. August 2011, um 17:00 Uhr, in den Räumen der

Gesellschaft, Friedrich-List-Str. 31, 35398 Gießen
, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der CURSOR Software AG ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von EUR 563.728,07 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Es besteht die Möglichkeit, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf der kommenden Hauptversammlung sein Mandat niederlegt. Damit die Hauptversammlung in einem solchen Fall wirksam ein neues Aufsichtsratsmitglied wählen kann, ist die Wahl vorsorglich auf die Tagesordnung aufgenommen worden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Falle des Bedarfs einer Aufsichtsratsnachwahl Herrn Klaus Nonne, Kaufmann in Potsdam, für die restliche Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 (1) AktG i. V. m. § 7 (1) der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die - soweit Inhaberaktien ausgegeben sind - ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen spätestens am 16.08.2011 bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben.

Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Soweit Namensaktien ausgegeben sind, so sind die Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung berechtigt, die sich spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, hilfsweise, sofern dieser Tag kein Werktag ist, an dem vorhergehenden Werktag bei der Gesellschaft anmelden. Bei der Anmeldung und Hinterlegung ist anzugeben, ob die Aktien oder welcher Teil der Aktien dem anmeldenden Aktionär oder einem Dritten gehören.

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wahrnehmen lassen.

 

Gießen, den 6. Juli 2011

CURSOR Software AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: CURSOR Software AG, Gießen, Germany.

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