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Bekanntmachung der Geschäftsführungüber die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 AktG i.V.m. § 27 EGAktG Ureg8 Dec 2023 German Company Register, Germany

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Douglas GmbH Düsseldorf Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 AktG i.V.m. § 27 EGAktG Die Douglas GmbH, Düsseldorf, AG Düsseldorf, HRB 94247 hat einen mit je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseiger und der Arbeitnehmer besetzten Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes. Die Zahl der Arbeitnehmer, die bei der Douglas GmbH beschäftigt sind, beträgt berechnet und zugerechnet nach den Vorschriften sowohl des Mitbestimmungsgesetzes als auch des Drittelbeteiligungsgesetzes regelmäßig weniger als 500 und somit auch weniger als 2.000. Daher ist die Geschäftsführung der Douglas GmbH der Ansicht, dass die Douglas GmbH keinen Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes oder des Drittelbeteiligungsgesetzes haben muss. Der Aufsichtsrat der Douglas GmbH wird aufgelöst, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz ("AktG") innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, nämlich das Landgericht Düsseldorf, anrufen. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 AktG im Bundesanzeiger bekannt gemacht und gleichzeitig durch Aushang in sämtlichen Betrieben der Douglas GmbH veröffentlicht. Düsseldorf, 5. Dezember 2023 Douglas GmbH Die Geschäftsführung

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