Kornwestheim
- ISIN: DE0008051004 / WKN 805100 -
Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung des
Bedingten Kapitals 2022
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 14. Mai 2024 die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 25. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossenen, bislang nicht ausgenutzten Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen.
Ferner hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Mai 2024 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Mai 2029 einmalig oder mehrmals auf den Namen lautende Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.000.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsanleihen bzw. Optionsgenussrechten Optionsrechte bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandelgenussrechten Wandlungsrechte auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 240.000.003,46 nach näherer Maßgabe der Anleihe- bzw. Genussscheinbedingungen dieser Schuldverschreibungen bzw. dieser Genussrechte zu gewähren oder aufzuerlegen.
Ferner ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombination dieser Instrumente in bestimmten, im Ermächtigungsbeschluss 2024 festgelegten Fällen auszuschließen.
Außerdem hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Mai 2024 die Änderung des von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossenen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2022) beschlossen (nunmehr Bedingtes Kapital 2024). Aufgrund des Bedingten Kapitals 2024 ist das Grundkapital der Gesellschaft unverändert um bis zu EUR 240.000.003,46 durch Ausgabe von bis zu 45.889.102 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2024 dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei Erfüllung entsprechender Options- bzw. Wandlungspflichten bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 14. Mai 2024 bis zum 13. Mai 2029 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen begeben werden.
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist abrufbar unter https://www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww sowie im Bundesanzeiger vom 2. April 2024 (Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung, Punkt 9 der Tagesordnung).
Kornwestheim, im Mai 2024
Der Vorstand
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