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Erneute Einberufung zur 40. Ordentlichen Hauptversammlung Ureg30 Aug 2012 German Company Register, Germany
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den Vorständen, Herrn Dietolf Hämel und Herrn |
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
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den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen. |
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
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ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH,
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zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, sind gemäß § 17 der Gesellschaftssatzung in der derzeitigen Fassung verpflichtet, ihre Teilnahme bis spätestens 5.10.2012, 24:00 Uhr, anzumelden und bei der Gesellschaft Nachweis darüber zu führen, dass ihre Aktien innerhalb dieser Frist bei einem Bankinstitut im Inland oder einem deutschen Notar bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt worden sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anmeldungs- und Hinterlegungsfrist nach der im Jahre 2010 zu § 17 der Satzung beschlossenen Satzungsänderung geändert hat. Bei verspäteter Anmeldung besteht keine Teilnahmeberechtigung.
Die Anmeldung ist zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG,
Ströbinger Str. 18 a, 83093 Bad Endorf . Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Tagesordnung, insbesondere auch Gegenanträge im Sinne von §§ 126, Abs. 1, 127 AktG, sind ausschließlich zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG - Sekretariat Vorstand -, Ströbinger Str. 18 a, 83093 Bad Endorf .Soweit Übermittlung per Telefax gewählt wird zur FAX-Nr. 08053/200-109. E-Mail-Verkehr ist ausschließlich über hv@gesundheitswelt.de zu führen.
Zugänglich zu machende Gegenanträge, die - ohne Mitrechnung des Tages des Zuganges - mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangen sind, somit nach unserer Rechnung bis zum 27.09.2012, sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden im Internet unter www.gesundheitswelt.de, Unterpunkt: Aktionäre, veröffentlicht.
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Soweit es sich bei diesen Bevollmächtigten nicht um Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere eine Aktionärsvereinigung handelt, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Die Satzung der GWC AG bestimmt hierzu keine Erleichterung.
Soweit die Vollmacht auf Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere auch auf eine Vereinigung von Aktionären, gestellt ist, gilt § 135 AktG.
Bad Endorf, im August 2012
Gesundheitswelt Chiemgau
Aktiengesellschaft
Der Vorstand
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Gesundheitswelt Chiemgau AG, Bad Endorf, Germany.
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