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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG Ureg11 Apr 2024 German Company Register, Germany

Text

Deutsche Telekom AG

Bonn

ISIN DE0005557508
Wertpapierkennnummer 555 750

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG betreffend die Ermächtigung zur Ausgabe
von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten
und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente)
mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie die Schaffung
eines Bedingten Kapitals 2024

Die Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG hat am 10. April 2024 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. April 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen im Folgenden auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu € 8.000.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 468.750.000 Stück und mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt höchstens € 1.200.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in den im Ermächtigungsbeschluss bestimmten Fällen auszuschließen.

Die Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG hat am 10. April 2024 zugleich beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 1.200.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 468.750.000 Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2024). Sie hat dabei auch beschlossen, § 5 Absatz 3 der Satzung entsprechend neu zu fassen.

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten (einschließlich des Falls, dass die Deutsche Telekom AG in Ausübung eines Tilgungswahlrechts bei Endfälligkeit ganz oder teilweise an Stelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Deutschen Telekom AG gewährt) an die Inhaber bzw. Gläubiger der aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 10. April 2024 ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente).

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 verwiesen, welcher in der am 29. Februar 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einladung zur Hauptversammlung enthalten ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Bonn, im April 2024

Deutsche Telekom AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Deutsche Telekom AG, Bonn, Germany.

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