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3. Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden der UniCredit Bank AG im Rahmen des Formwechsels der Gesellschaft in eine GmbH Ureg21 Aug 2024 German Company Register, Germany

Text

UniCredit Bank GmbH

München

vormals UniCredit Bank AG
München

davor Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft
München

und davor Bayerische Vereinsbank Aktiengesellschaft
München

mit der
Wertpapierkennnummer 802 200

3. Aufforderung
zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden der UniCredit Bank AG

im Rahmen des Formwechsels der Gesellschaft in eine GmbH

Die außerordentliche Hauptversammlung der UniCredit Bank AG (vormals zunächst firmierend als Bayerische Vereinsbank Aktiengesellschaft und anschließend firmierend als Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft) hat am 11. Dezember 2023 den Beschluss gefasst, die UniCredit Bank AG gemäß §§ 190 ff, 226, 238 ff Umwandlungsgesetz formwechselnd in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Mit Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister des Amtsgerichts München am 15. Dezember 2023 ist der Formwechsel wirksam geworden. Die vormalige UniCredit Bank AG firmiert seitdem unter UniCredit Bank GmbH und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 289472.

Bereits seit der am 15. September 2008 erfolgten Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung der UniCredit Bank AG (seinerzeit firmierend als Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft) vom 26./27. Juni 2007 zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff Aktiengesetz im Handelsregister des Amtsgerichts München ist die UniCredit S.p.A. die alleinige Aktionärin der UniCredit Bank AG bzw. nunmehr alleinige Gesellschafterin der UniCredit Bank GmbH.

Mit dem Wirksamwerden des Formwechsels der UniCredit Bank AG sind sämtliche ausgegebenen Urkunden über die auf den Inhaber lautenden Stammaktien der UniCredit Bank AG (die noch die ehemalige Firma Bayerische Vereinsbank Aktiengesellschaft ausweisen) sowie alle hierauf bezogenen Gewinnanteilsscheine und Erneuerungsscheine unrichtig geworden. Diese Urkunden sollen daher gemäß dem Verfahren nach § 248 Abs. 2 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit § 73 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz für kraftlos erklärt werden. Hiervon umfasst sind sämtliche noch im Umlauf befindlichen Aktienurkunden der UniCredit Bank AG einschließlich aller hierauf bezogenen Gewinnanteilsscheine und Erneuerungsscheine.

Wir richten daher an die ehemaligen Aktionäre der UniCredit Bank AG, die noch im Besitz von Urkunden der UniCredit Bank AG sind, die

Aufforderung,
in der Zeit vom 24. Juni 2024 bis zum 30. September 2024 (einschließlich)

sämtliche Aktienurkunden der UniCredit Bank AG (vormals firmierend als Bayerische Vereinsbank Aktiengesellschaft) und, soweit vorhanden, alle hierauf bezogenen Gewinnanteilscheine und Erneuerungsscheine per Post an die UniCredit Bank GmbH, c/o LCD3, Thomas Diehl /

Urte Müller, Arabellastraße 12, 81925 München
zu senden, oder persönlich am Sitz der UniCredit Bank GmbH in der
Arabellastraße 12, 81925 München
während der Geschäftszeiten zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr einzureichen.

Soweit die unrichtig gewordenen Aktienurkunden nebst etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen bei einem Kreditinstitut verwahrt werden, wird die Einreichung durch das Kreditinstitut vorgenommen; in diesem Fall ist von den Inhabern der Aktienurkunden nichts zu veranlassen. Die Abwicklung ist für die Inhaber der Aktienurkunden kostenlos.

Alle Aktienurkunden der UniCredit Bank AG (vormals firmierend als Bayerische Vereinsbank Aktiengesellschaft) sowie alle hierauf bezogenen Gewinnanteilsscheine und Erneuerungsscheine, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung der Urkunden nicht bis zum Ablauf des 30. September 2024 eingereicht worden sind, werden nach § 248 Abs. 2 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit § 73 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz für kraftlos erklärt werden.

Von dieser Kraftloserklärung unberührt bleiben wird der Abfindungsanspruch der aufgrund des vorgenannten Hauptversammlungsbeschlusses vom 26./27. Juni 2007 aus der UniCredit Bank AG nach §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre. Soweit diese noch Inhaber von Aktienurkunden sind, erhalten ehemalige Minderheitsaktionäre die vom Hauptaktionär festgelegte Barabfindung weiterhin Zug um Zug gegen Einreichung ihrer Aktienurkunden beim Amtsgericht München (Hinterlegungsstelle).

 

München, August 2024

UniCredit Bank GmbH

Die Geschäftsführung

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: UniCredit Bank GmbH, Munich, Germany.

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