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Einladung zur ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung Ureg23 May 2025 German Company Register, Germany

Text

WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit

München

Einladung zur ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung

am Samstag, den 28. Juni 2025, 9.30 Uhr

im Althoff Seehotel Überfahrt
Unnamed street ??, 83700 Rottach-Egern, Germany

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 mit Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen weiter vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Billigung der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Versicherungsbedingungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die vorgelegten Versicherungsbedingungen zu billigen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.

Der Aufsichtsrat schlägt ferner auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.

5.

Wahlen

a)

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht nach § 35 Abs. 1 VAG in Verbindung mit § 4 Drittelbeteiligungsgesetz und § 8 Ziff. 1, 3 der Satzung aus 12 Personen, wovon 8 von der Mitgliedervertretung gewählt werden.

Das in der Mitgliedervertreterversammlung vom 22.06.2024 gewählte Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Frank Schindelhauer, geb. am ??.??.????, scheidet mit Ablauf des 06.09.2025 aus dem Aufsichtsrat aus.

Für ihn ist ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Marcus Menne, Unternehmer, Dachau

mit Wirkung ab dem 07.09.2025 gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung 2029 in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Mitgliedervertreterversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

b)

Zuwahl zur Mitgliedervertretung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

Frau Stefanie Wiedemann, Geschäftsführende Gesellschafterin, Scheidegg

mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung 2025 in die Mitgliedervertretung zuzuwählen.

c)

Zuwahl zum Arbeitsausschuss der Mitgliedervertretung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

Herrn Wolfgang Heinze, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Gauting

mit Wirkung ab dem 07.09.2025 in den Arbeitsausschuss der Mitgliedervertretung zuzuwählen.

6.

Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ab dem Geschäftsjahr 2026 dem Aufsichtsrat zur Verteilung unter seine Mitglieder eine jährliche Vergütung von 434.236,00 Euro sowie jedem Mitglied des Aufsichtsrats für die Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung oder einer Sitzung eines Ausschusses des Aufsichtsrates und, falls am gleichen Tag keine Aufsichtsratssitzung stattfindet, für die Teilnahme an einer Sitzung der Mitgliedervertretung oder des Arbeitsausschusses der Mitgliedervertretung ein Sitzungsgeld von 2.530,00 Euro, für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates das Zweifache, für den stellvertretenden Vorsitzenden das 1,5-fache und für den Schriftführer das 1,4-fache dieses Betrages zu bewilligen mit der Maßgabe, dass eine eventuell hierfür zu leistende Umsatzsteuer vom Unternehmen übernommen wird.

7.

Sitzungsgeld für Mitgliedervertreter, Dispositionsfonds, Vergütung des Arbeitsausschussvorsitzenden und seines Stellvertreters, Ehrensold für den Ehrenvorsitzenden der Mitgliedervertretung

a)

Sitzungsgeld für Mitgliedervertreter

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das den Mitgliedervertretern für die Teilnahme an der Mitgliedervertreterversammlung, der Informationstagung und den Sitzungen des Arbeitsausschusses der Mitgliedervertretung zugewiesene Sitzungsgeld ab dem Geschäftsjahr 2026 auf 2.530,00 Euro festzusetzen mit der Maßgabe, dass der Vorsitzende des Arbeitsausschusses der Mitgliedervertretung das Zweifache und sein Stellvertreter das 1,5-fache dieses Betrages erhält. Ein Sitzungsgeld in Höhe von 2.530,00 Euro steht auch einem Ehrenvorsitzenden der Mitgliedervertretung zu, wenn er an einer der genannten Veranstaltungen teilnimmt. Eine eventuell zu leistende Umsatzsteuer wird vom Unternehmen übernommen.

b)

Dispositionsfonds

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den dem Arbeitsausschuss der Mitgliedervertretung zur freien Verfügung zugewiesenen Dispositionsfonds ab dem Geschäftsjahr 2026 auf 102.300,00 Euro jährlich festzusetzen.

c)

Vergütung des Arbeitsausschussvorsitzenden und seines Stellvertreters

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Arbeitsausschussvorsitzenden ab dem Geschäftsjahr 2026 auf 31.240,00 Euro jährlich und die Vergütung des stellvertretenden Vorsitzenden des Arbeitsausschusses ab dem Geschäftsjahr 2026 auf 15.620,00 Euro jährlich festzusetzen.

d)

Ehrensold für den Ehrenvorsitzenden der Mitgliedervertretung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Ehrensold für den Ehrenvorsitzenden der Mitgliedervertretung ab dem Geschäftsjahr 2026 auf 860,00 Euro monatlich festzusetzen.

8.

Verschiedenes

Die Mitglieder des Unternehmens können an der Mitgliedervertreterversammlung mit beratender Stimme teilnehmen. Auf Verlangen ist ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über Angelegenheiten des Unternehmens, die mit dem Gegenstand der Verhandlung in Zusammenhang stehen, Auskunft zu geben. Die Mitglieder des Unternehmens können Vorschläge für die Wahlen zur Mitgliedervertretung sowie Anträge zur Verhandlung und Beschlussfassung durch die Mitgliedervertretung einreichen und ein von ihnen zu benennendes Mitglied zur mündlichen Begründung in die Mitgliedervertreterversammlung entsenden, wenn die Vorschläge oder Anträge von mindestens 200 Mitgliedern unterzeichnet und spätestens 2 Wochen vor Zusammentritt der Mitgliedervertreterversammlung beim Vorstand des Unternehmens eingereicht sind.

 

München, im Mai 2025

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: WWK Lebensversicherung VVaG, Munich, Germany.

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