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Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung Ureg12 May 2014 German Company Register, Germany
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Stadtwerke Kiel AGKielBekanntmachungHinweis auf eine bevorstehende VerschmelzungEs ist beabsichtigt, die Kielspeicher 103 Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Kiel als übertragende Gesellschaft auf die Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Kiel als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der Kielspeicher 103 Verwaltungs-GmbH in der Hand der übernehmenden Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 Umwandlungsgesetz nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 Umwandlungsgesetz hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 Umwandlungsgesetz nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft an das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).
Kiel, Mai 2014 Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Kiel Der Vorstand |
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