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Aufsichtsrat Ureg26 Sept 2024 German Company Register, Germany
Text
Wintershall Dea GmbHKasselBekanntmachung der Geschäftsführung der Wintershall Dea GmbH gemäß § 97 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und den Wegfall der gesetzlichen Pflicht zur Bildung eines AufsichtsratsDie Wintershall Dea GmbH mit Sitz in Celle, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 21 23 44, hat derzeit einen Aufsichtsrat, der sich nach § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) in Verbindung mit §§ 95 ff. AktG sowie Ziffer 8.1 der Satzung der Wintershall Dea GmbH aus acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und vier Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammensetzt. Die Geschäftsführer der Wintershall Dea GmbH geben hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz DrittelbG in Verbindung mit § 97 AktG bekannt, dass der Aufsichtsrat der Wintershall Dea GmbH gegenwärtig nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Die Wintershall Dea GmbH beschäftigt in der Regel nicht mehr als 500 Arbeitnehmer im Sinne von § 3 Abs. 1 DrittelbG. Deshalb ist die Geschäftsführung der Wintershall Dea GmbH der Ansicht, dass die gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats, der sich bisher gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG zusammengesetzt hat, infolge des dauerhaften Absinkens der Anzahl der Arbeitnehmer der Wintershall Dea GmbH unter die insoweit maßgebliche und in § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG vorausgesetzte Mindestschwelle entfallen ist. Gemäß Ziffer 7.1 Satz 2 der Satzung der Wintershall Dea GmbH wird ein fakultativer Aufsichtsrat nicht gebildet. Besteht ein Aufsichtsrat, so ist dieser gemäß Ziffer 7.1 Satz 3 der Satzung der Wintershall Dea GmbH aufgelöst, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung bedarf, sobald nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Aufsichtsrat mehr zu bilden ist. Auch nach anderen gesetzlichen Vorschriften besteht keine Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrats. Kassel, 24. September 2024 Wintershall Dea GmbH
Hinweis: Gegen diese Bekanntmachung kann gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz DrittelbG in Verbindung mit § 98 AktG innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger das Landgericht Lüneburg durch einen Antragsberechtigten nach § 98 Abs. 2 AktG angerufen werden. Erfolgt keine Anrufung, ist der Aufsichtsrat nach Ablauf der Anrufungsfrist aufgelöst.
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Wintershall Dea GmbH, Kassel, Germany.
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