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Officer (1) Hrcdd11 Jul 2001 German Trade Register daily updates, Germany

Text

Nummer der Eintragung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

Grund- oder Stammkapital

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

Prokura

a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

2 Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. ????????, ???????, Hannover, *??.??.????

b) Der Vorstand ist gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25.05.2005 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 180.000.000 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital gemäß §§ 202 ff. AktG). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals begebenen Wandel- oder Optionsrechten der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit der Begebung von Wandel- oder Optionsanleihen ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandel- oder Optionsrechts zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und - falls das Genehmigte Kapital bis zum 25.05.2005 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte - nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Der Vorstand ist gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25.05.2005 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 150.392.201 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital gemäß §§ 202 ff. AktG). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und - falls das Genehmigte Kapital bis zum 25.05.2005 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte - nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Der Vorstand ist gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25.05.2005 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 180.000.000 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital gemäß §§ 202 ff. AktG). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe von Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals im Zeitpunkt der Ausgabe und nur in soweit auszuschließen, wie unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre und unter Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG einerseits von der gemäß Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 25.05.2000 vorgeschlagenen Ermächtigung zur Ausgabe von Teilschuldverschreibungen und andererseits im Rahmen der Veräußerung von Aktien, die aufgrund der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien erworben worden sind, nicht Gebrauch gemacht worden ist. Bei einem Ausschluß des Bezugsrechts darf der Ausgabebetrag der neue Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den Inhabern vom im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals begebenen Wandel- oder Optionsrechten der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit der Begebung von Wandel- oder Optionsanleihen ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandel- oder Optionsrechts zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und - falls das Genehmigte Kapital bis zum 25.05.2005 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte - nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. § 3 Abs. 5 der Satzung lautet: Das Grundkapital ist um bis zu Euro 75.000.000 bedingt erhöht. Die bedingte Erhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelrechten oder Optionsscheinen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25.05.2000 von der Gesellschaft oder von Gesellschaften begeben werden, an denen die erstgenannte Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, von ihren Wandelbzw. Optionsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandelbzw. Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.

a) 11.07.2001 Wandres

b) Aufgrund Erfassungsfehler: Eintragung vom 6.07.2001, lfd. Nr. 1, in Sp. 5 hinsichtl. d. Prokuristen Dr. Würzberg u. in Sp. 6 hinsichtl. der Eintragungen unter b) gelöscht und neu erfasst.

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: E.ON SE, Essen, Germany.

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