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Kapitalerhöhung Ureg17 Sept 2008 German Company Register, Germany

Text

Payom Solar AG

Merkendorf

ISIN DE000A0B9AH9 (Stammaktien)
ISIN DE000A0XYHB3 (Bezugsrechte)

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Payom Solar AG
und stellt daher kein öffentliches Angebot von Aktien dar

Bezugsangebot


Durch Beschluss der Hauptversammlung der Payom Solar AG, Merkendorf, vom 31. Juli 2008 ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt worden, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. Juli 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 475.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) (§ 5 der Satzung). Des Weiteren ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 der Satzung).

Unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 11. September 2008 einstimmig mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 950.000,00 um bis zu EUR 350.000,00 auf bis zu EUR 1.300.000,00 gegen Bareinlage zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 350.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie, wobei den Aktionären der Gesellschaft das gesetzliche Bezugsrecht gewährt wird. Das genehmigte Kapital beträgt dann noch mindestens EUR 125.000,00.

Der Bezugspreis der bis zu 350.000 neuen Aktien wurde auf EUR 10,00 je Aktie festgelegt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2008 gewinnberechtigt.

Die neuen Aktien werden an die AXG Investmentbank AG, Frankfurt am Main, mit der Verpflichtung ausgegeben, diese den Aktionären entsprechend ihrer Quote zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 19:7 angeboten. Sofern die Aktionäre von ihrem Bezugsrecht keinen Gebrauch machen, werden die nicht von den Aktionären bezogenen neuen Aktien nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung interessierten Anlegern zum Kauf angeboten.

Die neuen Stückaktien werden nach Ablauf der Bezugsfrist und Beendigung der Privatplatzierung im Umfang der ausgeübten Bezugsrechte sowie der privat platzierten Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises und nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister übertragen. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.

Wir bitten unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung des Bezugsrechts in der Zeit

vom 18.09.2008 bis einschließlich 02.10.2008

über ihre Depotbank bei der AXG Investmentbank AG, Frankfurt am Main, als Bezugsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen. Maßgeblich ist der Zugang der Bezugserklärung.

Die Bezugsrechte (ISIN DE000A0XYHB3) werden für in Girosammelverwahrung gehaltene Aktien der Payom Solar AG nach dem Stand vom 17.09.2008, abends, durch die Clearstream Banking AG den Depotbanken automatisch eingebucht.

Die Ausübung der Bezugsrechte erfolgt durch Einreichung der Bezugserklärungen, die den Aktionären der Payom Solar AG von den Depotbanken übersandt werden, bei der Bank, bei der sich die Aktien eines Aktionärs in Girosammelverwahrung befinden. Ein börslicher Bezugsrechtshandel findet nicht statt und ein Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären wird weder von der Bezugsstelle AXG Investmentbank AG noch von der Gesellschaft vermittelt. Die Bezugsrechte sind aber unter den Aktionären der Gesellschaft übertragbar. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Der Bezugspreis für die neuen Aktien ist bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch am 02.10.2008 zu zahlen. Für den Bezug wird die übliche Bankenprovision berechnet. Die Bezieher erhalten über ihre neuen Aktien eine Gutschrift auf dem Girosammeldepotkonto. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

Die neuen Aktien werden erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in die Depots der Erwerber geliefert. Die Lieferung der neuen Aktien an die jeweiligen Aktionäre kann daher unter Umständen einige Wochen dauern. Die neuen Aktien werden nach Ablauf der Bezugsfrist und Beendigung der prospektfreien Privatplatzierungsfrist sowie nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht Ansbach in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

Sollten vor Einbuchung der Aktien in die Depots der jeweiligen Zeichner bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von neuen Aktien erfüllen zu können.

 

Merkendorf, im September 2008

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Solen AG, Meppen, Germany.

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