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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg6 Apr 2016 German Company Register, Germany

Text

DB Engineering & Consulting GmbH

Berlin

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Die Geschäftsführung der DB Engineering & Consulting GmbH ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft in Folge der Verschmelzung der DB Projektbau GmbH auf die Gesellschaft nicht mehr nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft war bisher gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 und § 4 DrittelbG i.V.m. §§ 95 bis 106 AktG aus 4 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und 2 Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammengesetzt, da die Gesellschaft in der Regel mehr als 500, aber nicht mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigte.

Die Gesellschaft beschäftigt in Folge der Verschmelzung nun regelmäßig mehr als 2.000, aber nicht mehr als 10.000 Arbeitnehmer. Daher liegen die Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 MitbestG vor. Gemäß § 6 Abs. 2 MitbestG sind auf die Bildung und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Bestellung und die Abberufung die §§ 7 ff. MitbestG anzuwenden.

Nach § 7 Abs. 1 S.1 Nr. 1, S. 2 MitbestG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat paritätisch aus je 8 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen.

Es wird entsprechend dieser Bekanntmachung verfahren und der Aufsichtsrat nach diesen Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

 

Berlin, im April 2016

Die Geschäftsführung

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