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Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH, Frankfurt a. Main, Germany
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1. der Betrieb eines im Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommenen Krankenhauses mit den im "Bürgerhospital Frankfurt am Main" und im "Clementine Kinderhospital" vorgehaltenen Fachabteilungen durch die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie durch die Leistung von Geburtshilfe ohne Rücksicht auf Weltanschauung, Konfession, Rasse und Nationalität, dies umfast stationäre und teilstätionäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen und ambulante Behandlungen. 2. die Weiterentwicklung und den Ausbau von Schwerpunkten in der medizinischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den jeweiligen Fachabteilungen an beiden Standorten nach jeweils neuesten medizinischen Erkenntnissen sowie die rechtzeitige Anpassung dieser Schwerpunkte entsprechend den Gesundheitsbedürfnissen und 3. die Behandlung von Patienten mit psychiatrischen Störungen sowie im Speziellen von Personen mit Abhängigkeitserkrankungen. 4. Die Förderung der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenmedizin im Sinne der Stiftungsgründer der Clementine Kinderhospital - Dr. Christ`sche Stiftung und der Dr. Senckenbergischen Stiftung ist eine der zentralen Aufgaben der Gesellschaft. 5. Die Gesellschaft darf alle erlaubten Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die mit ihrem Zweck unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen und diesem dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist insbesondere unter Berücksichtigung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften berechtigt, Unternehmen aller Art zu gründen, zu erwerben oder sich daran zu beteiligen sowie Geschäfte für Rechnung anderer zu tätigen. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Kooperationen mit anderen Krankenhäusern einzugehen, Projekte öffentlich-privater Partnerschaften oder vergleichbare Projekte durchzuführen oder mit anderen Krankenhäusern zu fusionieren, sofern dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist.
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